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Lastaufnahmemittel

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Gefährdungen

  • Beim Transport von Lasten können diese aus dem Lastaufnahmemittel herausfallen, sich vom Lastaufnahmemittel lösen und Personen treffen.

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Allgemeines

  • Vorrangig nur formschlüssige Lastaufnahmemittel, z. B. Steingabeln Nummer 4, Transportanker Nummer 2 und Transportankersysteme Nummer 1Nummer 2, einsetzen.
  • Lastaufnahmemittel müssen mit den für den Betrieb wichtigen Angaben gekennzeichnet sein, z. B. Eigengewicht und Tragfähigkeit. Sie dürfen nicht überlastet werden.
  • Betriebsanleitung beachten.
  • Tragfähigkeit überprüfen.
  • Verbindungsmittel (z. B. Schäkel, Steck- und Schraubbolzen) sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und Herabfallen zu sichern.
  • Lastaufnahmemittel bestimmungsgemäß verwenden und lagern.
  • Benutzung einstellen, sobald die Witterungsbedingungen die Funktionssicherheit beeinträchtigen.
  • Lasten im Schwerpunkt anschlagen.
  • Kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel nicht über Personen schwenken.
  • Das Befördern von Personen mit Lastaufnahmemitteln ist verboten.

Schutzmaßnahmen

  • Formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel verwenden.
  • Einbau und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten und am Einsatzort bereithalten.

Beispiele für formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel

Kugelkopfankersysteme Nummer 1

  • Bei Transportankersystemen nur zusammengehörige Transportanker und Lastaufnahmemittel (Abheber) verwenden.

Einschraubankersysteme Nummer 2

  • Anker nicht über 45 Grad abknicken, komplett eindrehen.
  • Seilschlaufen nicht knicken und quetschen.

Traversen

  • Schiefstellung der Traverse vermeiden.
  • Langgliedrige Lasten im Schnürgang anschlagen Nummer 3.
  • Befestigung der Anschlagseile, -ketten oder -bänder an der Traverse nur
    • mit genormter Seilendverbindung und Schäkel oder
    • in Lasthaken mit Hakensicherung.

Steingabeln Nummer 4

  • Gabeln mit Schwerpunktausgleich benutzen. Aufhängepunkt so wählen, dass sich die Gabeln mit der Last nicht nach vorn neigen.
  • Folienverpackte Steinpakete auf Paletten mit Ketten, Bändern oder Bügeln gegen Herabrutschen von der Gabel sichern. Die Schrumpffolie muss die Palette mit umfassen und darf nicht beschädigt sein. Paletten müssen tragfähig sein.

Mörtelcontainer

  • Mörtelcontainer mit mindestens 2 Anschlagmitteln anschlagen.
    Ausnahme: Die Container sind mit Bügeln für ein Anschlagmittel ausgerüstet.
  • Mörtelcontainer aus Kunststoff regelmäßig auf augenscheinliche Beschädigungen (Risse) prüfen.
  • Fest angebrachte Ketten und Seile von Mörtelresten reinigen.

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Klemme mit zusätzlicher Halteeinrichtung

  • Zum Versetzten großformatiger Steine (KS, Porenbeton) Klemme mit zusätzlicher Halteeinrichtung verwenden.

Steingreifer

  • Vor dem Steintransport Auffangplane einhängen.
  • Beschädigte Auffangplane unverzüglich auswechseln.
  • Bei paketierten Steinen immer unterste Schicht greifen.

Beispiele für kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel

  • kein Aufenthalt von Personen unter kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln.

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Rohrgreifer (Rohrzangen) Nummer 5

  • Rohrgreifer dürfen sich bei Entlastung nicht selbsttätig vom Rohr lösen.
    Ausnahme: Rohrgreifer mit Schrittschaltwerk.
  • Als zusätzliche Kennzeichnung muss der zulässige Greifbereich angegeben sein.
  • Hydraulisch oder pneumatisch schließende Rohrgreifer benötigen Einrichtungen zum Ausgleich von Druckverlusten mit selbsttätig wirkender Warneinrichtung für den Geräteführer.

Versetzgeräte für Schachtfertigteile

  • Betonfertigteile müssen zur Aufnahme der Druckkräfte vollständig ausgehärtet sein.

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Schachtringklemmen

  • Für den Transport Klemmen Nummer 6 verwenden, die sich bei Entlastung nicht selbsttätig öffnen.
  • Klemmen exakt auf Schachtringdicke einstellen.
  • Schachtkonen (symmetrische und asymmetrische) nach Bedienungsanleitung der Hersteller anschlagen.

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Sonderbauformen

  • Bei Sonderbauformen Nummer 7 von Lastaufnahmemitteln für Betonfertigteile Bedienungsanleitung der Hersteller beachten.

Prüfungen

  • Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
    • vor Beginn jeder Arbeitsschicht auf augenfällige Mängel durch den Bediener,
    • vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine „zur Prüfung befähigte Person“.
  • Ergebnisse dokumentieren.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 101-001 Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen
DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
DGUV Information 201-052 Rohrleitungsbauarbeiten
DIN EN 13 155
DIN 19695

07/2021