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Bockgerüste

Ein Bockgerüst

Gefährdungen

  • Fehlender Seitenschutz, mangelhafte Ausbildung der Gerüstbeläge oder des Zugangs kann zu Absturzunfällen führen.
  • Überlastung gefährdet die Standsicherheit.
  • Kurbelbetätigung unter Lasteinwirkung kann zu Unfällen führen.

Allgemeines

  • Bockgerüste sind nach der TRBS 2121 Teil 1 keine Gerüste, sondern Arbeitsmittel nach der BetrSichV.
  • Vom Unternehmer ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, anhand derer die Beschäftigten zu unterweisen sind.

Schutzmaßnahmen

  • Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m.
  • Nur stählerne Nummer 1 oder zimmermannsgemäß abgebundene Gerüstböcke verwenden.
  • Gerüstböcke nur auf tragfähiger Unterlage aufstellen.
  • Gerüstböcke so aufstellen, dass sich die Rücklaufsperre Nummer 7 an der frei zugänglichen Seite befindet.
  • Belastung und Aussteifung von Gerüstböcken nach Herstellerangabe.
  • Belagstärke nach Lastklasse und Bockabstand auswählen (Tabelle 2).
  • Belastung und Abstände der Gerüstböcke berechnen und mit der zul. Tragfähigkeit vergleichen (Tabelle 1, 2 und 3). Geringere Abstände wählen.
  • Der Belag darf nicht wippen oder ausweichen. Er darf nicht mehr als 0,30 m über das letzte Auflager hinausragen.
  • Genügend große Überdeckungen im Bereich der Stöße vorsehen Nummer 2.
  • Materiallagerung möglichst im Bereich der Gerüstböcke vornehmen.
  • Bockgerüste mit Belaghöhen von mehr als 2,00 m nach Aufbau und Verwendungsanleitung verstreben Nummer 3.
  • Anlegeleitern als Zugang zu Bockgerüsten nur verwenden, wenn kein sichererer Zugang verwendet werden kann.
  • Bockgerüstzugang nur über Anlegeleitern; Anlegeleiter gegen Umkippen und Verrutschen sichern Nummer 4.
  • Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett vorsehen, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung eine Absturzsicherung erforderlich ist Nummer 5. Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen, das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Ohne statischen Nachweis dürfen als Geländer- und Zwischenholm verwendet werden:
    • bei einem Pfostenabstand bis 2,00 m Gerüstbretter mit Mindestquerschnitt 15 x 3 cm,
    • bei einem Pfostenabstand bis 3,00 m Gerüstbretter mit Mindestquerschnitt 20 x 4 cm oder Stahlrohre Ø = 48,3 x 3,2 mm bzw. Aluminiumrohre Ø 48,3 x 4 mm.
  • Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen. Mindestdicke 3 cm.
  • Bei Gerüstböcken aus Stahl nur Original-Absteckdorne verwenden Nummer 6.
  • Bei Gerüstböcken mit Zahnstangen und Winden ist auf die Funktion der Rücklaufsperre zu achten Nummer 7.
  • Auf-, Um- und Abbau nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person.
  • Vor Verwendung Inaugenscheinnahme durch eine "qualifizierte Person", um die sichere Funktion und die Mängelfreiheit festzustellen.
1 Lastklassen der Arbeitsgerüste
Lastklasse Gleichmäßig verteilte Last kN/m2
1 0,75
2 1,50
3 2,00
4 3,00
5 4,50
6 6,00

 

2 Mindestabmessungen von Gerüstbrettern/-bohlen bei Arbeitsgerüsten (S10 nach DIN 4074-1)
Lastklasse Brett- oder Bohlenbreite Brett- oder Bohlendicke cm
3,0 3,5 4,0 4,5 5,0
cm zulässige Stützweite in m
1, 2, 3 20
24 und 28
1,25
1,25
1,50
1,75
1,75
2,25
2,25
2,50
2,50
2,75
4 20
24 und 28
1,25
1,25
1,50
1,75
1,75
2,00
2,25
2,25
2,50
2,50
5 20, 24, 28 1,25 1,25 1,50 1,75 2,00
6 20, 24, 28 1,00 1,25 1,25 1,50 1,75

 

3 Erforderliche Tragfähigkeit in kg1) der Gerüstböcke in Abhängigkeit von der Lastklasse, der Belagbreite und dem Abstand der Gerüstböcke Gerüstbohlen als Mehrfeldträger
Lastklasse Belagbreite Abstand der Gerüstböcke m
m 0,80 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00 2,25 2,50 2,75
1-3 0,60 138 173 216 259 302 345 388 431 474
1-3
4
5
6
0,90 207
297
432
567
259
371
540
709
323
464
675
886
288
557
810
1063
453
650
945
1240
518
743
1080
1418
582
835
1215
1595
647
928
1350
1772
712
1021
1485
1949
1-3
4
5
6
1,00 230
330
480
630
288
413
600
788
359
516
750
984
431
619
900
1181
503
722
1050
1378
575
825
1200
1575
647
928
1350
1772
719
1031
1500
1969
791
1134
1650
2166
1-3
4
5
6
1,20 276
396
576
756
345
495
720
945
431
619
900
1181
518
743
1080
1418
604
866
1260
1654
690
990
1440
1890
776
1114
1620
2126
863
1238
1800
2363
949
1361
1980
2599
1-3
4
5
6
1,5 345
495
720
945
431
619
900
1181
539
774
1125
1477
647
929
1350
1772
755
1083
1575
2067
863
1238
1800
2363
970
1393
2025
2658
1078
1548
2250
2953
1186
1702
2475
3248

1) Berechnungsformel
erforderliche Tragfähigkeit eines Gerüstbockes:
Bockabstand x Bockbreite x (Nutzgewicht + Bohlengewicht) x Durchlauffaktor
Nutzgewicht siehe Tabelle 1; Bohlengewicht 30 kg/m2; Durchlauffaktor 1,25. (100 kg ≅ 1 kN)

Kurbel und Bolzen eines höhenverstellbaren Gerüstbockes

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
DGUV Information 201-023 Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten

07/2021