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Aufstellen von ortsfesten
Gaslagerbehältern auf Baustellen




Gefährdungen

Schutzmaßnahmen

Explosionsgefährdete Bereiche bei oberirdisch im Freien aufgestellten Gaslagerbehältern

Zone 1:Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.
Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht oder aber kurzzeitig auftritt, z. B. beim Befüllen oder Entleeren des Gaslagerbehälters.


Zusätzliche Hinweise für besondere Lagerungsverhältnisse

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Gefahrstoffverordnung
DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas
TRBS 2152/TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
TRBS 3146/TRGS 746 Ortsfeste Druckanlagen für Gase
TRF 2012 Technische Regeln Flüssiggas
TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

07/2021