
| Einsatz eines Fremdunternehmens | |
| Aufgaben und Maßnahmen des auftraggebenden Unternehmens | Aufgaben und Maßnahmen des auftragnehmenden Unternehmens |
| Sicherheitstechnischen Standard des Fremdunternehmens bewerten bzw. besprechen und Informationen zum Objekt/zur Baustelle weitergeben | Allgemeine Informationen zum Objekt/zur Baustelle beim Auftraggeber einholen (z. B. Ansprechpartner, Festlegungen aus Baustellen-Ordnung, SiGe-Plan, Nutzung Erster-Hilfe-Einrichtungen usw.) |
| Gemeinsame Orts-/Objektbegehung durchführen | |
| Mitarbeiter des Fremdunternehmens zu spezifischen Gefahren der Baustelle/des Betriebes sicherheitstechnisch einweisen | Die jeweiligen Verantwortungsbereiche festlegen |
| Gegenseitige Gefährdungen ermitteln | Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei auch gegenseitige Gefährdungen ermitteln |
| Fremdunternehmen bei deren Gefährdungsbeurteilung unterstützen | |
| Bei gegenseitigen Gefährdungen Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen | Eigene Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen |
| Bei gegenseitigen Gefährdungen: Person zur Abstimmung beauftragen und bekannt geben | |
| Bei besonderen Gefahren: Aufsichtführenden benennen und bekannt geben | |
| Eigene Mitarbeiter unterweisen | |
| Maßnahmen kontrollieren | |
| Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen | ||
| bei räumlicher und zeitlicher Nähe | ➔ | Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung der Schutzmaßnahmen |
| bei gegenseitiger Gefährdung | ➔ | Bestimmung einer Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt |
| bei besonderen Gefahren | ➔ | Ausstattung der Person mit Weisungsbefungnis |
07/2021