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Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Vorgehensweise


1) Betriebsärztliche Betreuung in allen Unternehmen ab 1 Beschäftigten Wahlmöglichkeit:
a) Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst (ASD) der BG BAU
b) im Betrieb angestellter Betriebsarzt
c) extern beauftragter Betriebsarzt

2) Sicherheitstechnische Betreuung in allen Unternehmen ab 1 Beschäftigten Wahlmöglichkeit:
a) Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst (ASD) der BG BAU
b) im Betrieb bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit
c) extern beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit Bei weniger als 11 Beschäftigten bzw. weniger als 51 Beschäftigten sind abweichende Regelungen möglich, z. B. Betreuung durch Kompetenzzentrum bzw. Teilnahme an alternativer Betreuungsform.

3) Sicherheitsbeauftragte erforderlich entsprechend der Anzahl der Versicherten bei 21 – 100 Versicherten = 1
101 – 200 Versicherten = 2
201 – 350 Versicherten = 3
351 – 500 Versicherten = 4
501 – 750 Versicherten = 5
751 – 1000 Versicherten = 6
> 1000 Versicherten = 7

Zusammensetzung des Abeitsschutzausschusses (für Betriebe mit >20 Beschäftigten)

Arbeitsschutzausschusses

AMS BAU

 

Weitere Informationen:
Arbeitssicherheitsgesetz
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
www.bgbau.de/ams-bau
Chefsache Abr.Nr. 610
Der Sicherheitsbeuaftragte Abr.Nr. 619

07/2021