BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Maßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
3.1 Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
3.1.1 Gefährdungsermittlung
3.1.2 Bewertung des Risikos
3.2 Beschaffung
3.3 Bereitstellung
3.4 Kennzeichnung
3.5 Benutzung
3.5.1 Bestimmungsgemäße Benutzung
3.5.2 Gebrauchsdauer und Überprüfungszeiträume
3.5.3 Betriebsanweisun g
3.5.4 Unterweisung und Übungen
3.6 Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen
3.6.1 Prüfungen
3.6.2 Instandsetzung
3.6.3 Wartung
3.6.4 Reinigung
3.6.5 Aufbewahrung
3.6.6 Überwachung
Anhang 1: Leistungskriterien auf Grundlage der Normen
Anhang 2: Beispiele von Einsatzgebieten für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Anhang 3: Begriffe und Bauteile
Anhang 4: Vorschriften und Regeln

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
    und/oder
  • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
    und/oder
  • technischen Spezifkationen
    und/oder
  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.