BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Technische Regeln für Betriebssicherheit

TRBS 2153

Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen

(GMBl Nr. 15/16 vom 9. April 2009, S. 278)

 

Vorbemerkung

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

Der Fachausschuss Chemie hat die berufsgenossenschaftliche Regel "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132) erstellt. Der ABS hat diese in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 5/2001 S. 61) als TRBS 2153 in sein technisches Regelwerk aufgenommen.

Dem Fachausschuss Chemie obliegt in Absprache mit dem ABS die Fortschreibung der TRBS 2153. Hält der ABS Änderungen für erforderlich, wird er den Fachausschuss Chemie bitten, die Möglichkeit der Anpassung zu überprüfen.

 


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