7 Zusammensetzung der Prüfungskommission
Die Prüfungskommission setzt sich mindestens zusammen aus:
- einem Vertreter der zuständigen Behörde als Vorsitzender,
- einem Vertreter des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung als Beisitzer,
- einem nach § 13 DruckLV ermächtigten Arzt als Beisitzer.
Webcode: M408-67
Neue bzw. überarbeitete Medien:
DGUV Information 201-022Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung

DGUV Information 201-056
Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern