Regeln zum Arbeitsschutz
auf Baustellen
RAB 10
Begriffsbestimmungen
(Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)
Stand: 12.11.2003
(BArbBl. 3/2004 S. 42)
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Diese RAB 10 enthält Begriffsbestimmungen zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV ).
Webcode: M525-1
Neue bzw. überarbeitete Medien:
BGI/GUV-I 608Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
BGI 5164
Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
BGR/GUV-R 241
Sprengarbeiten
