Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A4.3
Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Ausgabe: Dezember 2010
(GMBl Nr. 85/86 vom 27. Dezember 2010, S. 1764, zuletzt geändert GMBl Nr. 54 vom 30. November 2011, S. 1090)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese ASR A4.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Webcode: M577-1
Neue bzw. überarbeitete Medien:
BGI/GUV-I 608Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
BGI 5164
Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
BGR/GUV-R 241
Sprengarbeiten
