7 Kennzeichnung
(1) Die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Erste-Hilfe-Räume sind mit dem Rettungszeichen E003 "Erste Hilfe" zu kennzeichnen.
(2) Die Lage der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen können dem Flucht- und Rettungsplan gemäß Punkt 9 Abs. 3 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entnommen werden.
Ausgewählte Literaturhinweise:
BGI/GUV-I 503 "Anleitung zur Ersten Hilfe"
BGI 509 "Erste Hilfe im Betrieb"
BGI 510 "Aushang: Erste Hilfe"
BGI 829 "Handbuch zur Ersten Hilfe"
Information des "Fachausschusses Erste Hilfe" der DGUV "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe"
Webcode: M577-9
Neue bzw. überarbeitete Medien:
DGUV Information 201-022Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung

DGUV Information 201-056
Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern