BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

AMR Nr.1 zu §5 ArbMedVV Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
AMR Nr.1 zu §6 ArbMedVV Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen
AMR Nummer 2.1 Fristen für die Veranlassung / das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
AMR Nummer 3.1 Erforderliche Auskünfte / Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
AMR Nummer 13.1 Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können

 

Webcode: M439-50