Die von den ehemaligen Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft beschlossenen Unfallverhütungsvorschriften (BGVen) werden zu einer einheitlichen Fassung der BG BAU zusammengeführt. Die aktuellen Versionen stellen wir nach und nach an dieser Stelle ein. Die neuen Druckfassungen stehen ab Mitte 2012 zur Verfügung.
Zurückgezogene Unfallverhütungsvorschriften Die am 3. Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung enthält für den Altbestand von Maschinen und sonstigen technischen Arbeitsmitteln die Regelung, dass für deren sicherheitstechnische Beurteilung die zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden Vorschriften heranzuziehen sind (siehe § 7 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung ). Damit bedarf es zur Geltung der in Alt-Unfallverhütungsvorschriften geregelten technischen Spezifikationen nicht mehr der Rechtsverbindlichkeit der Vorschriften selbst, sondern die alten Maschinenvorschriften können als eigenständiges Recht zurückgezogen und außer Kraft gesetzt werden. Diese Zurückziehung erfolgt zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) zum 1. Januar 2004.
Um den Zugriff auf unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften auch fortan zu ermöglichen, sind die relevanten Inhalte in die BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln " (BGR 500) eingeflossen.
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