Gefährdungsbeurteilungen für die Gewerke der Bauwirtschaft
Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist - anders als eine Unfallanalyse - eine vorausschauende, präventive Analyse einer möglichen Belastungs- und Beanspruchungssituation, die eine Gefährdung darstellen kann.
Die Gefährdungsbeurteilung soll ein systematisches Vorgehen gegen Belastungen, Beanspruchungen und Störfaktoren ermöglichen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung für die Gewerke der Bauwirtschaft aufbereitet und nutzt dazu das Medium CD-ROM.
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