7 Verlassen des Gabelstaplers
7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen
Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt und der Schlüssel abgezogen ist.
Der Fahrer besitzt die Schlüsselgewalt
über den Gabelstapler. Er trägt auch die
Verantwortung dafür, dass ihn niemand
unbefugt benutzt (Bild 7-1).
Sofern mehrere Fahrer denselben Gabelstapler
benutzen müssen, sollte jeder Fahrer
einen eigenen, besonders gekenzeichneten
Schlüssel haben oder ein Codiersystem
(Chipkarten) eingesetzt werden.

Bild 7-1: Gabelstapler erst verlassen, wenn Antrieb stillgesetzt und Schlüssel abgezogen ist
7.2 Kurzzeitiges Verlassen des Gabelstaplers
Sofern sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe des Gabelstaplers aufhält, kann bei kurzzeitigem Verlassen des Gabelstaplers der Schlüssel im Schalt- oder Anlassschloss stecken bleiben.
Ein kurzzeitiges Verlassen des Fahrerplatzes kann z. B. zum Kuppeln von Anhängern oder zu Kommissioniertätigkeiten nötig sein.
Der Fahrer hält sich nur dann in unmittelbarer Nähe des Gabelstaplers auf, wenn er bei Störungen oder dem Versuch einer unbefugten Benutzung sofort eingreifen kann.
Der Gabelstapler muss gegen unbeabsichtigtes
Bewegen gesichert sein,
bevor der Fahrer vom Fahrersitz absteigt.
Durch Betätigung der Feststellbremse wird der Gabelstapler gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert (Bild 7-2). Am Berg werden zusätzlich Vorlegeklötze verwendet.
Gabelstapler dürfen nur an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden (Bild 7-3). Bei kurzen Arbeitspausen sind Gabelstapler so zu parken, dass andere Verkehrsteilnehmer oder Mitarbeiter nicht behindert werden.