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BGI 858: Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der GebäudesanierungRückwärts blättern Vorwärts blättern

1   Anwendungsbereich

Diese Handlungsanleitung findet Anwendung bei Tätigkeiten mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen, z.B. Schimmelpilzen oder Fäkalkeimen bei der Gebäudesanierung. Dies sind insbesondere Bau-, Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Abbrucharbeiten in und an baulichen Einrichtungen, bei denen Schimmelpilzbefall sichtbar ist oder vermutet wird.




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