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Anlage 1

Grundsätze für die Gestaltung von Sicherheitszeichen

1    Bedeutung der geometrischen Form von Sicherheitszeichen

      Geometrische Form   Bedeutung

      Gebots- oder Verbotszeichen


      Warnzeichen

      Rettungs- oder Brandschutzzeichen

      Rettungs-, Hinweis- oder Zusatzzeichen



2   Bedeutung der Sicherheitsfarben

    Sicherheits-
    farbe
    Bedeutung Hinweise - Angaben
    Rot Verbot Gefährliches Verhalten
    Gefahr Halt, Evakuierung
    Material und Einrichtungen zur Brandbekämpfung Kennzeichnung und Standort
    Gelb Warnung Achtung, Vorsicht, Überprüfung
    Grün Hilfe, Rettung Türen, Ausgänge, Wege, Stationen, Räume
    Gefahrlosigkeit Rückkehr zum Normalzustand
    Blau Gebot Besonderes Verhalten oder Tätigkeit
    - Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung


3   Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen

    Geometrische
    Form



    Sicherheitsfarbe

    Rot

    Verbot
      Brandschutz: Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung

    Gelb

     
    Warnung Vorsicht!

     

    Grün

       
    Rettung
    Erste Hilfe


    Blau


    Gebot

     
    Hinweis



4   Gestaltung der Sicherheitszeichen

4.1    Verbotszeichen

    Form: kreisrund
    Grundfläche: weiß
    Bildzeichen: schwarz
    Rand: rot
    Querbalken: rot und 45° zur Waagerechten von links oben nach rechts unten geneigt

    Der Anteil der Sicherheitsfarbe Rot an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 35% betragen. Der rote Querbalken darf durch ein Bildzeichen grundsätzlich nicht unterbrochen werden. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.


4.2    Warnzeichen

    Form: dreieckig, 60° Neigung, Spitze nach oben
    Grundfläche: gelb
    Bildzeichen: schwarz
    Rand: schwarz

    Der Anteil der Sicherheitsfarbe Gelb an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50% betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.


4.3    Gebotszeichen

    Form: kreisrund
    Grundfläche: blau
    Bildzeichen: weiß

    Der Anteil der Sicherheitsfarbe Blau an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50% betragen.


4.4    Rettungszeichen

    Form: quadratisch
    Grundfläche: grün
    Bildzeichen: weiß

    Rechteckige Rettungszeichen können auch senkrecht stehen. Siehe auch Zeichengröße in Abschnitt 4.9.

    Form: rechteckig
    Grundfläche: grün
    Bildzeichen: weiß

    Der Anteil der Sicherheitsfarbe Grün an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50% betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.


4.5    Brandschutzzeichen

    Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche rot.


4.6    Hinweiszeichen

    Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche blau und Schrift weiß.


4.7    Zusatzzeichen

    Form: rechteckig
    Grundfläche: weiß oder Sicherheitsfarbe entsprechend Abschnitt 2
    Schrift: schwarz für Grundfläche weiß und gelb; weiß für Grundfläche rot, blau und grün

4.8    Kombinationszeichen

    Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen können auch mit einem Zusatzzeichen zusammen auf einem Träger als Kombinationszeichen ausgeführt werden.

    Bei Kombinationszeichen können die Lichtkante des Sicherheitszeichens sowie die Lichtkante und der Rand des Zusatzzeichens entfallen.


4.9    Zeichengröße und Schrifthöhe

4.9.1 Für die Bemessung der Größe eines Zeichens soll die Formel
    h = E

    Z

    angewendet werden.

    h = Höhe des Sicherheitszeichens
    Als Höhe h des Zeichens gilt bei Verbots- und Gebotszeichen das Maß d, bei Warnzeichen das Maß 0,817 • b und bei Hinweis-, Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen das Maß a.
    E = Erkennungsweite
    Z = Distanzfaktor
    Der Distanzfaktor gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche. Er beträgt für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 40 und für Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen Z = 100.
4.9.2 Im Abschnitt 7 sind für handelsübliche Schildergrößen die zugehörigen Erkennungsweiten aufgeführt. Für die Lesbarkeit der Texte auf Hinweis- oder Zusatzzeichen soll die Formel
    h = E

    Z

    angewendet werden.

    h = Schrifthöhe
    E = Erkennungsweite
    Z = Distanzfaktor

    Für Buchstaben und Ziffern gilt Z = 300. Die Formel gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche und für einen Leseabstand bis 25 m.

    Siehe auch DIN 1450 „Schriften, Leserlichkeit".

4.9.3 Für die Größe eines leuchtenden Sicherheitszeichens (Leuchtzeichen) nach § 14 Abs. 3 beträgt der Distanzfaktor für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 65 und für Rettungs- und Brandschutzzeichen Z = 200.

5

Farbbereiche für Sicherheitsfarben

  Für Aufsichtfarben sind auf der Grundlage von DIN 5381 „Kennfarben" bzw. dem RAL-Farbregister RAL-F 14 repräsentative Mittenfarben ausgewählt, die auch bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können.
    Sicher-
    heitsfarbe
    Bezeichnung nach
    DIN 5381
    Bezeichnung nach
    RAL-F 14
    Rot
    Gelb
    Grün
    Blau
    Weiß
    Schwarz
    Kennfarbe DIN 5381 - Rot
    Kennfarbe DIN 5381 - Gelb
    Kennfarbe DIN 5381 - Grün
    Kennfarbe DIN 5381 - Blau
    Kennfarbe DIN 5381 - Weiß
    Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz
    RAL 3001 Signalrot
    RAL 1003 Signalgelb
    RAL 6032 Signalgrün
    RAL 5005 Signalblau
    RAL 9003 Signalweiß
    RAL 9004 Signalschwarz

6

Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze bzw. rot-weiße Streifen

 

Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1:1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe „Gelb" mindestens 50% der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.

An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen.


7

Erkennungsweiten von Sicherheitszeichen und Schrifthöhen handelsüblicher Schildergrößen

(Berechnungsgrundlage: Abschnitt 4.9 für beleuchtete Schilder)
     
    Verbots- und Gebotszeichen
    Warnzeichen
    Rettungs- und Brandschutzzeichen; Hinweis- und Zusatzzeichen
    Hinweis- und Zusatzzeichen
    Erkennungsweite

    m
    Durchmesser
    d
    mm
    Seitenlänge
    b1)
    mm
    Seitenlänge
    a
    mm
    Schrifthöhe
    h
    mm
    1
    50
    50
    12,5
    4
    2
    50
    100
    25
    8
    3
    100
    100
    50
    10
    4
    100
    200
    50
    14
    5
    200
    200
    50
    17
    6
    200
    200
    100
    20
    8
    200
    400
    100
    27
    9
    400
    400
    100
    30
    10
    400
    400
    100
    34
    12
    400
    400
    200
    40
    14
    400
    600
    200
    47
    16
    400
    600
    200
    54
    17
    600
    600
    200
    57
    19
    600
    600
    200
    64
    21
    600
    900
    300
    70
    24
    600
    900
    300
    80
    1) Erkennungsweite ist auf die Höhe h=0,817 * b bezogen; das Maß „b" gibt die Schildergröße an.



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