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Durchführungsanweisungen
vom Januar 2001
Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in
den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht
werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso
sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln
anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Durchführungsanweisungen enthalten darüber hinaus weitere
Erläuterungen zu Unfallverhütungsvorschriften.
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