Mit dem Inkrafttreten dieser Unfallverhütungsvorschrift wurde das „Merkblatt für Sicherheitszeichen" (ZH 1/31) vom April 1989 zurückgezogen.
Die Vertreterversammlung der Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2001 den 2. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125) beschlossen.
Genehmigt durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen am 8. Februar 2002 unter Gesch.-Z.: 211 - 8006.15.4.3