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IX Inkrafttreten

§ 23
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1995 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) vom 1. April 1989 außer Kraft.


DA zu § 23:

Mit dem Inkrafttreten dieser Unfallverhütungsvorschrift wurde das „Merkblatt für Sicherheitszeichen" (ZH 1/31) vom April 1989 zurückgezogen.

Die Vertreterversammlung der Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2001 den 2. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125) beschlossen.

Genehmigt durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen am 8. Februar 2002 unter Gesch.-Z.: 211 - 8006.15.4.3



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