Insbesondere ist die Funktionsweise und Wirksamkeit von Leucht- und Schallzeichen sowie von Sprechzeichen unter Verwendung technischer Einrichtungen zu berücksichtigen.
Siehe Durchführungsanweisungen zu § 16.
Instandhaltung ist die Gesamtheit der betrieblichen Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes einer Einrichtung sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes.
Die Maßnahmen umfassen:
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- | Inspektion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes),
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- | Wartung (Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes)
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und
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- | Instandsetzung (Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes).
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