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Gefährdungsbeurteilungen für die Gewerke der Bauwirtschaft
Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist - anders als
eine Unfallanalyse - eine vorausschauende, präventive
Analyse einer möglichen Belastungs- und
Beanspruchungssituation, die eine Gefährdung darstellen
kann.
Die Gefährdungsbeurteilung soll ein
systematisches Vorgehen gegen Belastungen, Beanspruchungen und
Störfaktoren ermöglichen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind nach § 5
Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat Gefährdungsbeurteilungen für alle Gewerke der Bauwirtschaft aufbereitet und nutzt dazu das Medium CD-ROM.
Möchten Sie weitere Informationen dazu?
Dann wählen Sie bitte das entsprechende Gewerk aus: |
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