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Gefährdungsbeurteilung

Vorüberlegungen zur Gefährdungsbeurteilung

Infos zur Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen für die Gewerke der Bauwirtschaft

Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?  

Eine Gefährdungsbeurteilung ist - anders als eine Unfallanalyse - eine vorausschauende, präventive Analyse einer möglichen Belastungs- und Beanspruchungssituation, die eine Gefährdung darstellen kann.

Die Gefährdungsbeurteilung soll ein systematisches Vorgehen gegen Belastungen, Beanspruchungen und Störfaktoren ermöglichen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat Gefährdungsbeurteilungen für alle Gewerke der Bauwirtschaft aufbereitet und nutzt dazu das Medium CD-ROM.

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Dann wählen Sie bitte das entsprechende Gewerk aus: