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Bekanntmachung zu Gefahrstoffen

BekGS 901

Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten

Ausgabe April 2010
(GMBl Nr. 32 vom 21. Mai 2010, S. 691)

 

 

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die BekGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.