Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

AMR Nummer 2.1 Fristen für die Veranlassung / das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
AMR Nummer 3.1 Erforderliche Auskünfte / Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
AMR Nummer 3.2 Arbeitsmedizinische Prävention
AMR Nummer 3.3 Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen
AMR Nummer 5.1 Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge
AMR Nummer 6.1 Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen
AMR Nummer 6.2 Biomonitoring
AMR Nummer 6.3 Vorsorgebescheinigung
AMR Nummer 6.4 Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV
AMR Nummer 6.5 Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
AMR Nummer 6.6 Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen
AMR Nummer 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B
AMR Nummer 13.1 Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können
AMR Nummer 13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
AMR Nummer 14.1 Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
AMR Nummer 14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen