Inhaltsübersicht
 Teil 1
Begriffsbestimmungen
§ 1Begriffsbestimmungen
 Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
 Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
§ 2Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
§ 3Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes
§ 4Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes
 Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
 Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs - und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen
§ 5Genehmigungsfreier Umgang
§ 5aGenehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe
§ 6Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
§ 7Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 8Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
§ 9Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 10Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
§ 11Freigrenzen
 Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
§ 12Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 13Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 14Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
§ 15Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung
 Abschnitt 3
Bauartzulassung
§ 16Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
§ 17Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
§ 18Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
§ 19Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
§ 20Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
§ 21Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
§ 22Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
§ 23Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage
§ 24Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 25Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
§ 26Bekanntmachung
 Abschnitt 4
Rückstände
§ 27Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
§ 28Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
§ 29Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 30Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt
 Kapitel 3
Freigabe
§ 31Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
§ 32Antrag auf Freigabe
§ 33Erteilung der Freigabe
§ 34Vermischungsverbot
§ 35Uneingeschränkte Freigabe
§ 36Spezifische Freigabe
§ 37Freigabe im Einzelfall
§ 38Freigabe von Amts wegen
§ 39Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling
§ 40Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
§ 41Festlegung des Verfahrens
§ 42Pflichten des Inhabers einer Freigabe
 Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 43Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
§ 45Strahlenschutzanweisung
§ 46Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
 Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse
§ 47Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
§ 48Aktualisierung der Fachkunde
§ 49Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
§ 50Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse
§ 51Anerkennung von Kursen
 Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten
 Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche
§ 52Einrichten von Strahlenschutzbereichen
§ 53Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
§ 54Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 55Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 56Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 57Kontamination und Dekontamination
§ 58Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
§ 59Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 60Röntgenräume
§ 61Bestrahlungsräume
§ 62Räume für den Betrieb von Störstrahlern
§ 63Unterweisung
§ 64Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 65Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 66Messung der Personendosis
§ 67Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
§ 68Beschäftigung mit Strahlenpass
§ 69Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 70Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
 Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen
§ 71Kategorien beruflich exponierter Personen
§ 72Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
§ 73Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 74Besonders zugelassene Expositionen
§ 75Sonstige Schutzvorkehrungen
§ 76Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
 Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 77Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 78Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
§ 79Ärztliche Bescheinigung
§ 80Behördliche Entscheidung
§ 81Besondere ärztliche Überwachung
 Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
§ 82Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
 Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen
 Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen
§ 83Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
§ 84Register über hochradioaktive Strahlenquellen
 Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
§ 85Buchführung und Mitteilung
§ 86Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
§ 87Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
§ 88Wartung und Prüfung
§ 89Dichtheitsprüfung
§ 90Strahlungsmessgeräte
§ 91Kennzeichnungspflicht
§ 92Besondere Kennzeichnungspflichten
§ 93Entfernen von Kennzeichnungen
§ 94Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 95Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
§ 96Überlassen von Störstrahlern
§ 97Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
§ 98Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen
 Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§ 99Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 100Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
§ 101Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
§ 102Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
§ 103Emissions- und Immissionsüberwachung
§ 104Begrenzung der Exposition durch Störfälle
 Abschnitt 7
Vorkommnisse
§ 105Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen
§ 106Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 107Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
§ 108Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
§ 109Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
§ 110Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
§ 111Aufgaben der zentralen Stelle
§ 112Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
§ 113Ausnahme
 Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
 Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen
§ 114Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
§ 115Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung
§ 116Konstanzprüfung
§ 117Aufzeichnungen
§ 118Bestandsverzeichnis
 Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§ 119Rechtfertigende Indikation
§ 120Schutz von besonderen Personengruppen
§ 121Maßnahmen bei der Anwendung
§ 122Beschränkung der Exposition
§ 123Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
§ 124Informationspflichten
§ 125Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis
§ 126Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen
§ 127Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
§ 128Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
§ 129Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
§ 130Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§ 131Medizinphysik-Experte
§ 132Aufgaben des Medizinphysik-Experten
 Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 133Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
§ 134Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
§ 135Aufklärung und Befragung
§ 136Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
§ 137Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
§ 138Besondere Schutzpflichten
§ 139Qualitätssicherung
§ 140Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
§ 141Mitteilungspflichten
§ 142Abschlussbericht
§ 143Behördliche Schutzanordnung
 Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
§ 144Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
 Abschnitt 11
Berechtigte Personen
§ 145Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
§ 146Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
§ 147Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
 Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers
§ 148Informationspflichten des Herstellers von Geräten
 Kapitel 8
Aufsichtsprogramm
§ 149Aufsichtsprogramm
 Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionen
§ 150Dosimetrie bei Einsatzkräften
§ 151Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
§ 152Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall
 Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
 Kapitel 1
Schutz vor Radon
 Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
§ 153Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
§ 154Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
 Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 155Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
§ 156Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
§ 157Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
§ 158Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
 Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 159Ermittlung der spezifischen Aktivität
 Kapitel 3
Radioaktive Altlasten
§ 160Ermittlung der Exposition
§ 161Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 162Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 163Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
§ 164Inhalt von Sanierungsplänen
§ 165Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
 Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 166Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
 Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
 Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall
§ 167Abhandenkommen
§ 168Fund und Erlangung
§ 169Kontaminiertes Metall
§ 170Information des zuständigen Bundesministeriums
 Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen
§ 171Dosis- und Messgrößen
 Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition
§ 172Messstellen
§ 173Strahlenschutzregister
§ 174Strahlenpass
§ 175Ermächtigte Ärzte
§ 176Duldungspflichten
 Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen
§ 177Bestimmung von Sachverständigen
§ 178Erweiterung der Bestimmung
§ 179Überprüfung der Zuverlässigkeit
§ 180Unabhängigkeit
§ 181Fachliche Qualifikation
§ 182Prüfmaßstab
§ 183Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
 Teil 6
Schlussbestimmungen
 Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten
§ 184Ordnungswidrigkeiten
 Kapitel 2
Übergangsvorschriften
§ 185Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
§ 186Rückstände (§ 29)
§ 187Freigabe (§§ 31 bis 42)
§ 188Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
§ 189Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
§ 190Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
§ 191Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
§ 192Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
§ 193Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)
§ 194Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
§ 195Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
§ 196Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
§ 197Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)
§ 198Strahlenpass (§ 174)
§ 199Ermächtigte Ärzte (§ 175)
§ 200Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)
Anlage 1 Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
Anlage 2 Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Anlage 3 Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide
Anlage 5 Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
Anlage 6 Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen
Anlage 7 Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
Anlage 8 Festlegungen zur Freigabe
Anlage 9 Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
Anlage 10 Strahlenzeichen
Anlage 11 Annahmen bei der Berechnung der Exposition
Anlage 12 Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
Anlage 13 Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen Notfall
Anlage 14 Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung
Anlage 15 Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten Expositionssituation
Anlage 16 Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen Risikos
Anlage 17 Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes
Anlage 18 Dosis- und Messgrößen
Anlage 19 Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes