|
Check "Büroarbeitsplatz" |
Mit dem folgenden Check können Beschäftigte die Qualität ihres Büroarbeitsplatzes überprüfen. |
|
Checkpunkte
- Anordnung der Arbeitsmittel im Raum
- Beleuchtung und Lichtverhältnisse
- Raumklima und Lärm
- Arbeitstisch, Arbeitsfläche
- Anordnung der Arbeitsmittel am Arbeitsplatz
- Büroarbeitsstühle
- Schränke und Regale
- Elektrische Arbeitsmittel und Anlagen
- Leitern und Tritte
- Notfallvorsorge
|
1. Anordnung der Arbeitsmittel im Raum |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Der Arbeitsplatz ist mit
Blickrichtung parallel zum
Fenster aufgestellt.
|
Arbeitsplatz bzw. Bildschirm
entsprechend aufstellen. |
|
|
- Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,50 m2.
|
Den Arbeitsplatz so ändern, dass die unverstellte freie Bewegungsfläche
mindestens 1,50 m2 beträgt. |
|
|
- Die Tiefe der Benutzerfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,00 m.
|
Den Arbeitsplatz umgestalten. |
|
|
- Verkehrswege sind ausreichend breit
-
bis 5 Benutzer: 0,875 m
-
bis 20 Benutzer: 1,00 m
-
bis 200 Benutzer: 1,20 m
- Bis 300 Benutzer: 1,80 m
- Bis 400 Benutzer: 2,40 m
|
Arbeitsraum so gestalten, dass die Verkehrswege ausreichend bemessen sind. |
|
|
- Der Fußboden ist sicher begehbar.
|
Stolperstellen entfernen, Fußboden reparieren. |
|
|
2. Beleuchtung und Lichtverhältnisse |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Es treten keine Blendungen durch Leuchten oder helle Flächen auf. Auf der Bildschirmoberfläche machen sich Spiegelungen – zum Beispiel von Leuchten, Fenstern, hellen Wänden oder heller Kleidung – nicht störend bemerkbar.
|
Arbeitsplatz falls möglich entsprechend umgestalten. |
|
|
- Die Beleuchtungsstärken sind ausreichend (mind. 500 Lux).
|
Beleuchtung nutzen.
Sonnenschutzvorrichtungen öffnen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Auf defekte Lampen hinweisen.
|
|
|
- Geeignete verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen sind vorhanden, die Blendungen und Spiegelungen vermeiden helfen.
|
Die vorhandenen Einrichtungen – zum Beispiel Jalousien, Trennwände – entsprechend
einsetzen. |
|
|
3. Raumklima und Lärm |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Die Lufttemperatur kann auf ca. 21 °C bis 22 °C reguliert werden.
|
Entsprechend der Ausrichtung der Fensterfronten, der Größe der Fenster, der Art der Verglasung sowie dem Standort des Gebäudes (Klimaregion) geeignete Sonnenschutzvorrichtungen einsetzen – zum Beispiel Jalousien oder außenliegenden Sonnenschutz.
Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. |
|
|
- Bei Temperaturen über 30 °C sind eine
oder mehrere der nebenstehenden
Maßnahmen getroffen
|
Maßnahmen können zum Beispiel sein:
- Effektive Steuerung des Sonnenschutzes — zum Beispiel Jalousien
auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten
- Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen — zum Beispiel Nachtauskühlung
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten —
zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Das Tragen von Klima angepasster
Kleidung empfehlen
- Bereitstellung geeigneter Getränke — zum Beispiel Trinkwasser
|
|
|
- Beeinträchtigungen durch Zugluft treten nicht auf.
|
Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. |
|
|
- Lärm und Geräusche beeinträchtigen
nicht die Konzentration bei der Arbeit:
Beurteilungspegel am Arbeitsplatz
< 80 dB(A), bei überwiegend geistigen
Tätigkeiten 55 dB(A); bei mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten < 70 dB(A)
|
Maßnahmen zur Lärmminderung bei
Büro- und Bildschirmarbeiten sind beispielsweise:
- Lärm erzeugende Geräte in separatem Raum aufstellen — zum Beispiel
Kopierer, Drucker
- Schallgedämpfte Aufstellflächen verwenden
- Schalldämpfende Einrichtungen
einsetzen — zum Beispiel Akustikdecken, Teppiche, Raumteiler
- Möbel mit integrierten schalldämpfenden Flächen
|
|
|
4. Arbeitstisch, Arbeitsfläche |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Die Größe Ihrer Arbeitsfläche –
in der Regel die Tischfläche –
beträgt mindestens 1600 mm
x 800 mm bzw. 1,28 m2. Bei
der Verwendung von zusätzlichen
Arbeitsmitteln kann eine größere
Arbeitsfläche notwendig sein.
|
Arbeitsfläche erweitern,
beispielsweise freie Arbeitsflächen schaffen — zum Beispiel Ablageflächen in Regalen/ Schränken
nutzen.
Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen.
|
|
|
- Bei Arbeitsplätzen mit nur einem
Bildschirmgerät, Schriftgut nur in
geringem Umfang ohne wechselnde
Tätigkeiten beträgt die Arbeitsfläche
mindestens 1200 mm x 800 mm
|
|
|
|
- Die
Höhe des Arbeitstisches beträgt 740 mm (± 20 mm) oder ein höhenverstellbarer Tisch ist richtig eingestellt.Die Höhe des Arbeitstisches
|
Arbeitsflächenhöhe anpassen. |
|
|
- Ausreichender Bein- und Fußraum ist
vorhanden. Die Beinraumbreite unterschreitet nicht 850 mm.
|
Einengende Gegenstände
entfernen —– zum Beispiel Papierkorb, Rechner, Drucker. |
|
|
- Sitz-/
Steharbeitsplätze haben in der Höhe einen Verstellbereich von mindestens 650 mm bis 1250 mm.
|
|
|
|
- An Steharbeitsplätzen ist der Fußraum
mindestens 790 mm breit, 150 mm tief
und 120 mm hoch.
|
|
|
|
5. Anordnung der Arbeitsmittel am Arbeitsplatz |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Wo
häufig mit Vorlagen gearbeitet
wird, werden Vorlagenhalter eingesetzt, die ausreichend groß, stabil und
in der Neigung zwischen 15 Grad und
75 Grad verstellbar sind.
|
Vorlagehalter einsetzen. |
|
|
- Häufig genutzte Arbeitsmittel,
wie zum Beispiel der Bildschirm,
sind zentral im Blickfeld angeordnet,
damit unbequeme Kopf- und
Körperhaltungen so weit
wie möglich vermieden werden.
|
Bildschirm zentral anordnen,
direkt auf den Arbeitstisch
(nicht auf den Rechner) stellen,
Sehabstand prüfen. |
|
|
- Der Abstand zwischen Ihren
Augen und dem Bildschirm richtet sich eher nach der Sehaufgabe als nach der Bildschirmgröße.
Bewährt haben sich Abstände zwischen 500 und 650 mm.
|
Arbeitsplatz entsprechend anordnen. |
|
|
- Die oberste Zeile auf dem
Bildschirm befindet sich in
Augenhöhe oder tiefer.
|
Bildschirm tiefer stellen, keine
Schwenkarme, Ständer einsetzen. |
|
|
- Die Tastatur ist vom Bildschirm
getrennt und kann variabel aufgestellt
werden. Vor der Tastatur
ist genügend Platz zum Auflegen
der Hände vorhanden.
|
Vor der Tastatur 100 bis 150 mm
Platz zur Handauflage berücksichtigen.
Gegebenenfalls
längeres Kabel anschließen. |
|
|
- Die Tasten sind matt, hell und
mit dunklen Buchstaben
beschriftet. Die Beschriftung ist
deutlich und gut lesbar.
|
Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen
sprechen. |
|
|
6. Büroarbeitsstühle |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Der Büroarbeitsstuhl ist standsicher
und stabil. Das erfordert im
Allgemeinen ein Untergestell
mit fünf Abstützpunkten
(Rollen).
|
Nicht standsicheren Büroarbeitsstuhl
ersetzen. Beschädigte
Büroarbeitsstühle von einer
Fachkraft in Stand setzen
lassen.
Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen. |
|
|
- Unbeabsichtigtes Wegschieben oder Wegrollen ist nicht möglich.
|
Rollen dem Bodenbelag entsprechend
einsetzen (für Teppichboden
harte Rollen – einfarbig;
für glatte, harte Böden
weiche Rollen – zweifarbig).
Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen. |
|
|
- Form und Einstellmöglichkeiten
des Büroarbeitsstuhls ermöglichen
eine ergonomische Sitzhaltung.
|
Anhand der INFO-MAP
„Die Qual der Wahl — wie beschaffe ich den passenden Stuhl?“ oder der Unterweisung
„Bildschirmarbeit“ überprüfen. Wo
notwendig, sollten Fußstützen als
Ausgleich zwischen Sitzhöhe und
Fußboden eingesetzt werden.
Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen |
|
|
- Die
Rückenlehne ist neigbar
und stützt den Rücken in den
unterschiedlichen Sitzhaltungen,
vor allem im Lendenbereich,
gut ab. Sie reicht bis zu
den Schulterblättern oder ist
höhenverstellbar.
|
Anpressdruck und Höhe der
Rückenlehne auf Ihr Körpergewicht
und Ihre Größe einstellen.
Gegebenenfalls mit den für die Beschaffung Verantwortlichen sprechen |
|
|
7. Schränke und Regale |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Bürocontainer, Schränke und Regale
sind standsicher aufgestellt.
|
Als standsicher gelten bei
senkrechter Aufstellung:
- Möbel mit Ausziehsperren und gegebenenfalls Zusatzgewichte
- Schränke mit Flügeltüren, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das 4-Fache
der Schranktiefe beträgt
- Schränke mit Schiebe- oder Rolltüren sowie Regale, wenn die Höhe
der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das 5-Fache
der Schrank-/Regaltiefe beträgt
- Möbel mit Fachböden, Auszügen,
Schubladen, wenn sie so ausgeführt
oder gesichert sind, dass sie weder
heraus- noch herabfallen können
|
|
|
8. Elektrische Arbeitsmittel und Anlagen |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Es werden nur funktionsfähige und
fehlerfreie elektrische Geräte, Anlagen
und Leitungen verwendet
|
Schalter und Steckdosen sind
fest eingebaut oder sicher auf der Wand befestigt.
Defekte Abdeckungen werden umgehend instand gesetzt.
Anschluss- und Verlängerungsleitungen besitzen eine Zugentlastung und einen Knickschutz.
Elektrische Leitungen liegen nicht ungeschützt in Verkehrswegen; Kabelbrücken aus Kunststoff, fest eingebaute
Bodensteckdosen verwenden oder die Leitung von oben zuführen.
Mehrfachsteckdosen sind nicht an weiteren Mehrfachsteckdosen anschlossen (Überlastung).
Geräte mit elektrischer Heizung im Bodenbereich nur auf feuerfesten Unterlagen — zum Beispiel Fliesen —
aufstellen.
Betriebsanweisungen für den Umgang
mit elektrischen Geräten, Anlagen und
Leistungen sind ausgehängt und die
Beschäftigten im Umgang mit elektrischen Geräten unterwiesen.
|
|
|
- Es werden nur elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen verwendet, deren
Prüffrist nicht abgelaufen ist.
|
Die elektrischen Geräte,
Anlagen und Leitungen werden von einer Elektrofachkraft oder einer unter Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft stehenden elektrotechnisch unterwiesenen
Person errichtet, geändert und instand gehalten.
Die elektrischen Anlagen werden regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft.
Als Anhalt dienen die Fristen gemäß DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
|
|
|
- Elektrische Installationen in Büromöbeln sind sicher gestaltet.
|
Alle Leitungen, die
zugeführt werden oder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Möbels bewegt werden können, besitzen
Zugentlastungen.
Leitungen in Möbeln sind so geführt, dass sie nicht gequetscht und nicht
durch scharfe Kanten, Ecken oder bewegliche Teile beschädigt werden können.
Die Netzanschlussleitungen sowie die internen Leitungen sind flexibel und dreiadrig (Schutzleiter).
|
|
|
9. Leitern und Tritte |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Ab einer Ablagehöhe von mehr als
1,80 m stehen geeignete Aufstiege zur Verfügung.
|
Es werden nur
gekennzeichnete Aufstiege (GS-Zeichen, besser noch DGUV Test-Zeichen) verwendet.
Die Beschäftigten sind im Umgang mit Aufstiegen unterwiesen
|
|
|
10. Notfallvorsorge |
Gestaltungskriterium |
Mögliche Maßnahmen |
Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium
Nach Durchführung der Maßnahmen, falls dies direkt möglich
ist. |
Bemerkungen |
- Die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sind umgesetzt.
|
Erste-Hilfe-Material,
Kennzeichnungen, aus- und weitergebildete Ersthelfer/innen in ausreichender Anzahl,
Verbandbuch, Erste-Hilfe-Aushänge, Praxishilfen „Notfallvorsorge“
|
|
|
- Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sind umgesetzt.
|
Ausreichende Anzahl und
Eignung der Löschmittel (Feuerlöscher), Prüffristen der Feuerlöscher, freier Zugang zu
Löschmitteln, Kennzeichnung, nicht
verstellte Fluchtwege und -türen,
Praxishilfen „Notfallvorsorge“
|
|
|
- Die Beschäftigten sind in die Handhabung der Feuerlöscher, über Verhalten im Brandfall und bei
Erster Hilfe eingewiesen.
|
Unterweisung mithilfe
der Vorlagen.
|
|
|
- Fluchtwege sind ausreichend breit:
- Bis 5 Benutzer: 0,875 m (Reduzierung auf 0,80 m lichte Breite möglich)
- Bis 20 Benutzer: 1,00 m
- Bis 200 Benutzer: 1,20 m
|
Arbeitsraum so gestalten,
dass die Fluchtwege ausreichend bemessen sind.
Anweisen, dass die Fluchtwege frei bleiben.
|
|
|