Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht oder Überwachungspflicht des Arbeitgebers

Die Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht oder Überwachungspflicht ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung:

Wie jeder von uns haftet der Arbeitgeber für etwaige Versäumnisse, für die er verantwortlich ist. Das heißt, wenn es zu einem Unfall oder einer Beeinträchtigung der Gesundheit eines Beschäftigten oder eines Dritten kommt, kann er, soweit die Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden nicht durch seine Berufsgenossenschaft übernommen werden, zu Schadenersatz herangezogen werden.

Übertragung von Pflichten Þ