Organisationspflicht des Arbeitgebers

Die Organisationspflicht des Arbeitgebers besteht darin, betriebliche Abläufe so festzulegen, dass für die Beschäftigten möglichst keine Gefährdungen entstehen.

Dazu gehört in erster Linie die Festlegung der betrieblichen Organisation.

Da der Arbeitgeber nicht alles alleine machen kann, benötigt er Führungskräfte, an die er einen Teil seiner Aufgaben delegieren kann.

Die Verantwortungsbereiche der Führungskräfte müssen genau festgelegt sein. Als Vorgesetzte haben sie nun Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben.

Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passieren kann, müssen auch Maßnahmen für Notfälle geplant werden, z. B. Alarmpläne, Fluchtpläne, Maßnahmen der Ersten Hilfe.