Verantwortung für
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
— Haftung —

Der Arbeitgeber gibt vor, welche Arbeiten unter welchen Bedingungen durchzuführen sind. Dazu gehören neben der Art der durchzuführenden Arbeit auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Verkehrswege, der Einsatz und die Verwendung von Arbeitsstoffen, Werkzeugen, Arbeitsmaschinen, Einrichtungen und Geräten sowie der Arbeitsverfahren.

Es liegt in der Hand des Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen festzulegen, die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen für eine möglichst gefahrlose Arbeit zu schaffen.

Die Gesellschaft nimmt in ihren Gesetzen und Regeln den Arbeitgeber für das gesundheitliche Wohlergehen seiner Beschäftigten in die Verantwortung.

Die Pflichten des Arbeitgebers kann man im allgemeinen unter den Begriffen

zusammenfassen.

Diese Pflichten sowie weitere rechtliche Bestimmungen beschreiben den Rahmen der rechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers.