Schutzeinrichtungen

Schutzeinrichtungen an kraft­betriebenen Arbeitsmitteln sind Einrichtungen zum Schutz von Personen vor Gefährdungen, die

Mit kraftbetriebenen Arbeitsmitteln darf nur gearbeitet werden, wenn die vorhandenen Schutzeinrichtungen benutzt werden und wirksam sind. Diese Einrichtungen dürfen nicht umgangen oder unwirksam gemacht werden.