Transport von Gefahrstoffen

Der Transport gefährlicher Güter wird in zwei Kategorien eingeteilt:

Bei der Kleinmengenregelung müssen nicht alle Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB) berücksichtigt werden. Nur wer größere Mengen Gefahrgüter transportiert, benötigt einen Gefahrgutbeauftragten.