Elektrofachkraft

Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner

die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.(DGUV-Vorschrift 3, § 2 Abs. 3)

Im Regelfall ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Elektroingenieur, Elektromeister oder Elektrogesellen nachzuweisen.