Koordination mit anderen Firmen

Um gegenseitige Gefährdungen bei den Arbeiten zu verhindern, ist unter anderem zu regeln:

Bei gegenseitigen Gefährdungen ist ein Koordinator zu benennen, der die Arbeiten aufeinander abstimmt.

Durch den Bauherrn ist für die Planung und Durchführung ein spezieller Koordinator (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) zu beauftragen.