Die Methode der Gefährdungsbeurteilung

Der Gefährdungsbeurteilung liegen folgende systematische Schritte zugrunde:

●  Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z. B. Betriebsorganisation, Objekt, Baustelle, Werkstatt, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.

●  Ermitteln von Gefährdungen

●  Beurteilen der Gefährdungen, z. B. Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden

●  Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele, z. B. in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden.

●  Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo erforderlich/notwendig, z. B. Seitenschutz, Verbau, Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

●  Festgelegte Schutzmaßnahmen durch- und umsetzen, z. B. Anbringen des Seitenschutzes, Einbau von Grabenverbauelementen, Bestimmen des Verantwortlichen, Benutzen der persönlichen Schutzausrüstungen.

●  Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.