Beschäftigungsbeschränkung

An vielen kraftbetriebenen Arbeitsmitteln wie zum Beispiel Holz­bearbeitungs­maschinen, dürfen nur Personen beschäftigt werden,

Außerdem müssen sie vom Arbeitgeber zum Bedienen und Warten der Maschine bestimmt sein.

Ausnahmen von dieser Regelung gelten für die Ausbildung Jugendlicher.

zusätzlicher Hinweis: Beschäftigungsbeschränkung existieren auch beim Umgang mit ausgewählten Gefahrstoffen.