Kennzeichnung von Maschinen

An kraftbetriebenen Arbeitsmitteln müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

Grundsätzlich nur Maschinen einsetzen, die mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.

Maschinen von hoher sicherheitstechnischer Qualität sind mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet.