Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat umfassende Aufgaben im Arbeitsschutz des Betriebes.

Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit errechnet sich bei der Regelbetreuung aus der Anzahl der Beschäftigten und der entsprechenden Gefahrklasse.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Die Bestellung bedarf der Zustimmung des Betriebsrates. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit kommen in Frage:

Betriebe mit weniger als 51 Beschäftigten können auch die alternative Betreuung in Anspruch nehmen.

Arbeits­sicherheits­gesetz
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)