Winterschutz

Sind in der Zeit vom 1. November bis 31. März Beschäftigte im Freien tätig, ist entweder der Arbeitsplatz winterfest herzurichten oder Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.

Winterfest ist ein Arbeitsplatz, wenn er gegen Kälte, Wind, Niederschlag und Bodennässe geschützt ist.