Lüftung und Absaugung

Beim Umgang mit Gefahrstoffen im Innenbereich ist für eine ausreichende Lüftung bzw. Absaugung zu sorgen. Die Lüftung verhindert die Bildung einer gesund­heits­gefährdenden Atmosphäre.

Die Lüftung hat, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, sicherzustellen, dass Beschäftigte Gasen, Dämpfen, Stäuben oder Nebeln in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen nicht ausgesetzt werden.

Absaugungen sollen die Gefahrstoffe direkt an der Entstehungsstelle absaugen. Dies kann sowohl durch ortsgebundene Anlagen als auch durch Industrie-Entstauber geschehen.