Anlage 2

Berechnung der Reserveluftmenge gemäß § 4 Abs. 2

Bei Einsatz von schlauchversorgten Tauchgeräten ist für den Notfall über die für den planmäßigen Tauchgang erforderliche Luftmenge hinaus eine Reserveluftmenge in Vorratsflaschen an der Tauchstelle vorzuhalten.

Hierbei ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:

  1. Versorgung des Tauchers über Verdichter
    Ausfall des Verdichters zu Ende der maximal vorgesehenen Tauchzeit.
    Für den Taucher muss die für das Austauchen bei Erreichen der maximal vorgesehenen Tauchzeit erforderliche Luftmenge in Vorratsflaschen an der Tauchstelle vorgehalten werden.
  2. Versorgung aus der Vorratsflasche
    Der Taucher wird zu Ende der geplanten Tauchzeit durch einen Zwischenfall für 20 min am Austauchen gehindert.
    Für den Taucher muss die