5 Sofortmaßnahmen vor Beginn der Sanierung

Bei einem größeren Schimmelpilzbefall kann es erforderlich sein, Sofortmaßnahmen zum Schutz der Nutzenden zu ergreifen, wenn die Sanierung nicht zeitnah begonnen werden kann. Durch Sofortmaßnahmen soll die Exposition der Raumnutzerinnen und -nutzer minimiert bzw. unterbunden werden.

Die Sofortmaßnahmen richten sich nach der Art der Raumnutzung und nach der Dauer des Aufenthalts in den Räumen. Ob und welche Sofortmaßnahmen sinnvoll und notwendig sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Sofortmaßnahmen sind insbesondere zu bedenken, wenn sensibel genutzte Bereiche betroffen sind (z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindertagesstätten oder Schulen). Entsprechende Maßnahmen sind auch zu treffen, wenn Nutzerinnen und Nutzer mit Vorerkrankungen, wie immunsupprimierte Personen oder Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen betroffen sind.

Sofortmaßnahmen können sein:

Ergänzende organisatorische Maßnahmen insbesondere bei gewerblich oder öffentlich genutzten Sanierungsobjekten können sein: