5 Hinweise/Empfehlungen
5.1 Checkliste Abbrucharbeiten
Firma |
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Baustelle |
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CHECKLISTE – Abbrucharbeiten |
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Notizen |
1. Arbeitsvorbereitung |
1.1 |
Abzubrechendes Objekt vorher besichtigt |
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1.2 |
Geeignetes Abbruchverfahren ausgewählt |
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1.3 |
Abbruchanweisung erstellt und vor Ort |
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1.4 |
Versorgungsleitungen gesichert/Medienfreiheit |
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1.5 |
Prüfung von Arbeitsmitteln und Abbruchmaschinen |
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1.6 |
Maßnahmen zur Staubminimierung |
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1.7 |
Unterweisung der Beschäftigten |
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1.8 |
... |
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2. Baustelleneinrichtung |
2.1 |
Baustellenunterkunft |
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2.2 |
WC, Waschgelegenheit |
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2.3 |
Einrichten von sicheren Verkehrswegen |
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2.4 |
Bauzaun/Verkehrssicherung/Baustellenbeleuchtung |
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2.5 |
Stromversorgung über Baustromverteiler mit RCD |
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2.6 |
Brandschutzmaßnahmen (z. B. Feuerlöscher) |
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2.7 |
Ersthelfer anwesend/Verbandkasten |
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2.8 |
... |
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3. Persönliche Schutzausrüstung |
3.1 |
Sicherheitsschuhe |
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3.2 |
Schutzhelm |
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3.3 |
Schutzbrille |
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3.4 |
Gehörschutz |
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3.5 |
Schutzhandschuhe |
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3.6 |
Atemschutz |
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3.7 |
Warnkleidung |
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3.8 |
... |
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4. Abbruchgeräte und Einrichtungen |
4.1 |
Schutzgitter, Kabinen |
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4.2 |
Einhaltung Mindestabstände zum Objekt |
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4.3 |
Sicher befahrbare Rampen |
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4.4 |
Sicher befahrbare Decken |
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4.5 |
Lastaufnahmeeinrichtungen |
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4.6 |
... |
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5. Absturzsicherungen, Gerüste, Leitern |
5.1 |
Gefahrenbereiche abgesperrt |
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5.2 |
Absturzsicherungen angebracht |
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5.3 |
Öffnungen gegen Absturz gesichert |
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5.4 |
Gerüste standsicher und vollständig aufgebaut |
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5.5 |
Gerüstprüfung protokolliert |
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5.6 |
Geeignete und geprüfte Leitern |
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5.7 |
bestimmungsgemäße Verwendung von PSA gegen Absturz |
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5.8 |
... |
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6. Elektrische Betriebsmittel |
6.1 |
Baustromverteiler |
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6.2 |
Prüfung von RCD sichergestellt (arbeitstäglich/Benutzer/in) |
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6.3 |
Prüfung von RCD sichergestellt (monatlich/Elektrofachkraft) |
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6.4 |
Prüfung von elektr. Geräten/Werkzeuge |
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6.5 |
Prüfung von Steckdosen, elektr. Kabel, Leitungen und Stecker |
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6.6 |
E-Kabel gegen Überfahren gesichert |
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6.7 |
... |
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7. Gefahrstoffe/Gebäudeschadstoffe |
7.1 |
Arbeits- und Sicherheitsplan des Auftraggebers gesichtet |
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7.2 |
Betriebsanweisungen vorhanden |
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7.3 |
Unterweisung durchgeführt und dokumentiert |
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7.4 |
Fachgerechte Entsorgung gewährleistet |
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7.5 |
... |
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8. Schweißen und Schneiden |
8.1 |
Schweißerlaubnis |
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8.2 |
Gasflaschen gegen Umfallen gesichert |
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8.3 |
Armaturen, Schläuche, Flammrückschlag-Sicherung |
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8.4 |
geeignete Löschmittel |
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8.5 |
... |
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9. Arbeitsmedizinische Vorsorge |
9.1 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt |
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9.2 |
... |
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10. Erläuterung und Bemerkungen u. a. zu den o. g. Positionen |
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Ort, Datum |
5.2 Gliederung einer schriftlichen Abbruchanweisung
Die im Rahmen der Arbeitsvorbereitung getroffenen Festlegungen,
insbesondere hinsichtlich der gewählten Abbruchtechnologie,
münden in der Erstellung einer schriftlichen
Abbruchanweisung.
Diese dient der Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten
auf der Baustelle und beinhaltet die wesentlichen,
technisch-organisatorischen Informationen zum
Arbeitsablauf sowie die geplanten Maßnahmen zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz.
Die Abbruchanweisung dokumentiert gegenüber dem
Bauherrn, dem Planer bzw. der Planerin, dem bzw. der
SiGeKo und den Behörden die Wahl eines geeigneten
Abbruchverfahrens sowie die Einhaltung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der
Entsorgungsvorschriften.
Die Abbruchanweisung muss schriftlich erstellt werden
und auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorliegen. Auf
die Schriftform kann nur dann verzichtet werden, wenn
keine besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen
bestehen. Die nachfolgende Gliederung (Punkte 1 bis 36)
stellt ein Beispiel dar, wie die für eine schriftliche Abbruchanweisung
relevanten Informationen sinnvoll unterteilt
werden können.
Gliederung einer Abbruchanweisung (Quelle: Baustein
C 301 der BG BAU)
- Abbruchbaustelle (Ort, Straße, Beginn/Ende)
- Bau-/Abbruchgenehmigung
- Auftraggeber
- Aufsichtführender (Polier)
- Fachbauleiter/-in
- Bauleiter/-in, LBO
- Koordinator/in des Auftraggebers
- Zuständige BG/Mitglieds-Nr.
- Einsatz von Subunternehmern/Subunternehmerinnen (ja/nein)
- Wenn ja, für welchen Teilbereich
- Kurzbeschreibung der baulichen Anlage
- Konstruktive Besonderheiten
- Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen
- Sicherung des öffentlichen Verkehrs
- Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte
- Vorgesehene Arbeitsabschnitte
- Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)
- Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz
- Tragfähigkeit befahrbarer Decke (kN/m²)
- Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein)
- Verantwortliche/r Tragwerksplaner/in/Unternehmer/in
- Falls Abbruchstatik erforderlich: Ersteller
- Schutz benachbarter Grundstücke
- Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen
- Abstützmaßnahmen am Gebäude
- Erforderliche Gerüste/Schutzdächer
- Zugänge zu den Arbeitsplätzen
- Erforderliche Absturzsicherungen
- Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/nein)
- Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe im Baustellenbereich
- Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen
- Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten
- Geplante Materialtrennung
- Art der Bereitstellung zur Entsorgung
- Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
- Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen
Eine elektronische Vorlage im Word-Format kann von der Internetseite der BG BAU heruntergeladen werden.
► http://www.bgbau-medien.de
Nachfolgend finden Sie ergänzend zur o. g. Gliederung
(Punkte 1 bis 36) Stichwörter und Hinweise zur weiteren
Ausarbeitung der Abbruchanweisung. Die Liste der Stichwörter
und Hinweise ist nicht abschließend. In Abhängigkeit
der projektspezifischen Anforderungen können Punkte
unberücksichtigt bleiben oder aber die Ergänzung von
weiteren Informationen notwendig sein.
zu 11: Kurzbeschreibung der baulichen Anlage
Konstruktion, Geometrie, Baustoffe, bisherige Nutzung
usw.
zu 12: Konstruktive Besonderheiten
Decken, Auskragungen, Gewölbe usw.
zu 13: Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen
- Hinweise auf vorhandene unterirdische Medienleitungen,
Schächte, Kanäle usw.
- Angaben zu erforderlichen Sicherungen der Leitungen
(Abdecken, Abhängen, Verlegen etc.)
- Hinweise auf vorhandene Freileitungen (z. B. bei
Spreng- und Kranarbeiten)
- Medienfreiheit durch Leitungsbetreiber bestätigen lassen
(gilt auch für zu entfernende Leitungen)
- Erstellung eines Havarie-Planes (falls erforderlich)
zu 14: Sicherung des öffentlichen Verkehrs durch
Baustellenabsperrung, verkehrsrechtliche Anordnungen
zu 15: Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen
Arbeitsschritte
- Abbruchgrenzen
- zu erhaltende Bauwerksteile/Maßnahmen
- zu sichernde angrenzende Bebauung/Maßnahmen
- zu trennende Ver- und Entsorgungsleitungen
- zu erhaltende Ver- und Entsorgungsleitungen/
Sicherungsmaßnahmen
- Reihenfolge der Abbrucharbeiten
- Vorschwächung von Bauwerksteilen
- Besonderheiten
zu 16: Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Abbruchpläne, zeichnerische Darstellung
zu 17: Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)
Vorbereitende Maßnahmen:
- Entkernen
- Ausbau technischer Einrichtungen
- Schadstoffsanierung
Manuelle Abbrucharbeiten/Festzulegen sind:
- Abbruchgeräte und -werkzeuge
- Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege
- ggf. Stand-, Fahr- oder Fassadengerüste
- ggf. Hubarbeitsbühne
- Tragfähigkeit von Bauteilen zwecks Befahrung mit Kompaktmaschinen
wie Minibagger, Radlader, Abbruchroboter
usw. zwecks Beräumung bzw. Unterstützung der
manuellen Arbeiten
- Maßnahmen gegen Absturz
- Lärm- und Staubminderungsmaßnahmen
- ggf. weiteren Maßnahmen
Hinweise zu manuellen Abbrucharbeiten:
- Verbot des Unterhöhlens und Einschlitzens von Bauteilen
zum Zweck des Einsturzes
- Abzubrechende Bauteile dürfen Beschäftigte nicht
gefährden
- Aufenthaltsverbot für Beschäftige im Gefahrenbereich
von Abbruchteilen
- Arbeiten auf Leitern vermeiden
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Abbruch durch Demontieren (Abheben mit Hebezeugen
wie Kran o. ä.)/Festzulegen sind:
- Parameter für den Hebezeug-Einsatz:
- Hebezeug-Größe und -Ausrüstung
- Ausladungen/Auslegerlänge
- Tragkraft
- Ballastierung/Kontergewicht
- Standort, Stützbasis
- Standsicherheit des Hebezeuges
- Anschlagmittel
- Gewicht und Größe der zu demontierenden Teile
- Anschlagpunkte und Anschlagart
- Vorab ab- oder auszubauende nicht erforderliche Teile
(Leichtern)
- Trennstellen, Trennverfahren
- Ablageflächen
- Abzusperrende Verkehrsräume/Bereiche beim
Überschwenken
- Absturzsicherungen
- ggf. weitere Maßnahmen
Hinweise für das Demontieren:
- Tragfähigkeit des Untergrundes, auf dem sich das
Hebezeug (z. B. Kran) abstützt, prüfen
- Keine Abstützung auf oder über Hohlräumen wie z.B.
Schächten, Kanälen oder Keller
- Keine Abstützung auf nicht tragfähigem Untergrund/
Boden
- Aufenthalt von Beschäftigten unter schwebenden
Lasten vermeiden
- Lasten nicht losreißen. Abzuhebende Teile müssen
vorher vollständig gelöst sein. Vollständige Trennung
vor dem Anheben z. B. mit Hydraulikpressen prüfen.
- Benutzung von PSA gegen Absturz nur im
Ausnahmefall
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Maschinelle Abbrucharbeiten (mit Abbruchbagger o. ä.)/
Festzulegen sind:
- Abbruchverfahren (Abgreifen, Pressschneiden, Stemmen usw., siehe DIN 18007)
- Maschinengröße, Ausrüstung, Anbauwerkzeuge
- Standorte und Sicherheitsabstände
- abzusperrende Gefährdungsbereiche, Absperrmaßnahmen
- Maßnahmen zum Schutz von Verkehrsflächen, Nachbarbebauung usw.
- Staubminderungsmaßnahmen
- ggf. weitere Maßnahmen
Hinweise zu maschinellen Abbrucharbeiten:
- Aufenthaltsverbot im Abbruchobjekt während des
maschinellen Abbruchs
- Aufenthaltsverbot im Gefahrenbereich des Abbruchobjektes
sowie des Abbruchbaggers während des
maschinellen Abbruchs
- Aufsichtführende bzw. andere Personen müssen
einen Mindestabstand von 4 m zum Abbruchbagger
einhalten
- Nichttragfähige Bauteile wie z. B. Kellerdecken oder
Schachtabdeckungen nicht mit Abbruchmaschinen
befahren
- Geschossdecken bzw. nichttragfähige Bauteile nicht
mit Abbruchmaterial überlasten und regelmäßige
Beräumung sicherstellen
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Betonbohr- und Sägearbeiten/Festzulegen sind:
- Beschreibung der Betonbohr- und Sägearbeiten
- tragfähige Bauteile für Maschinen und Geräte
- sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege
- Absturzsicherungen, Gerüste
- geeignete Anschlageinrichtungen zum Abheben und
zum Transport der getrennten Bauteile
- ggf. weitere Maßnahmen
Hinweise für Betonbohr- und Sägearbeiten:
- Nassschneiden bzw. Nassbohren bevorzugen
- Schutzabdeckungen bei Diamantseiltrenntechnik
verwenden
- Benutzung PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall
- Sicherung zu trennender Bauteile gegen Umfallen
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Abbruch durch Sprengen/Festzulegen sind:
- Sprengziel (z. B. Fallrichtungssprengung, Einsturz, Niederbringen,
Lockerung)
- Art der Sprenganlagen
- Parameter für Bohrarbeiten
- Bohrdurchmesser, Bohrlochraster, Bohrlochlängen
- Erforderliches Bohrgerät
- Standort des Bohrgerätes und des Bohrmaschinisten
- Parameter für die Sprengdurchführung
- Sprengstoff
- Lademengen
- Zündart
- Zündstufenaufteilung (Zündfolge)
- Zündstelle
- Maßnahmen gegen Absturz
- Schutzabdeckungen der Sprengstelle gegen Streuflug
- Absperrung des Gefahrenbereiches mit Angabe der
Postenkette
- ggf. weitere Maßnahmen
Hinweise für den Abbruch durch Sprengen:
- Sprengen entsprechend Bestimmungen SprengTR310
- Freigabe nach Sprengung durch den
Sprengberechtigten
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- Aufstellung der zum Einsatz kommenden Maschinen,
Geräte und Werkzeuge
- Erforderliche sicherheitstechnische Einrichtungen, z. B.
Schutzgitter
zu 20: Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein)
Wenn ja:
- Statische Beurteilung erforderlich für:
- verbleibende Bauwerke/Bauwerksteile? (ja/nein)
- abzubrechende Bauwerke/Bauwerksteile? (ja/nein)
- Liegt für die verbleibenden Bauwerke/Bauwerksteile
bereits eine Statik des Bauherrn/Planers/Planerin vor?
Ggf. anfordern!
- Zur Beurteilung und zum Nachweis der Standsicherheit
abzubrechender Bauwerke/Bauwerksteile (Zwischenzustände)
ggf. einen Statiker/Fachplaner bzw. Statikerin/
Fachplanerin hinzuziehen!
zu 23: Schutz benachbarter Grundstücke durch
Schutzgerüste, Container
zu 24: Besondere Sicherheitsleistung benachbarter
Grundstücke/Anlagen
Abstützungen, Unterfangungen, Vorhänge als Prall- und
Staubschutz
zu 25: Abstützmaßnahmen am Gebäude
Maßnahmen zur Standsicherheit beschreiben, in Absprache
mit dem Statiker oder der Statikerin
zu 26: Erforderliche Gerüste/Schutzdächer
- Fassaden-, Schutzgerüste
- Lastklassen beachten
- Prüfung Gerüste
zu 27: Zugänge zu den Arbeitsplätzen über
Treppenhäuser, Gerüste, usw.
zu 28: Erforderliche Absturzsicherungen
- Dreiteiliger Seitenschutz an Verkehrswegen und
Arbeitsplätzen
- Gerüste
- Fangnetze
- Feste Absperrung in 2 m Abstand zur Absturzkante
- PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall
zu 29: Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und
Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/
nein)
Wenn ja: Anzeige 14 Tage vor Einsatz notwendig
zu 30: Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
im Baustellenbereich
- Gefahrstoffkataster vom Bauherrn/Planer/Planerin einfordern
oder erstellen lassen
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen regeln,
z. B. Asbest, PAK, alte Mineralwolle, Holzschutzmittel,
Taubenkot, Schimmel
zu 31: Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen
- Fuß-, Hand-, Augen- und Gehörschutz, Schutzkleidung,
PSA gegen Absturz usw.
- Hautschutz
- Wasch- und Sanitäranlagen
zu 32: Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der
Arbeiten
Absperrung, Bauzaun
zu 33: Geplante Materialtrennung
Trennung festlegen: mineralische Abbruchabfälle, Holz,
Metalle, Mischabfälle usw.
zu 34: Art der Bereitstellung zur Entsorgung
- Art, Anzahl und Größe von Materialcontainern, Big Bags
- Bereitstellungsflächen festlegen
zu 35: Transport und Entsorgung von gefährlichen
Abfällen
- Angabe des Entsorgers, z. B. Deponie
- geeignete Transportfahrzeuge festlegen
- gefahrgut- und umweltrechtliche Bestimmungen
beachten
- Ladungssicherung festlegen
zu 36: Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen
Abfällen
- Angabe des Entsorgers, z. B. Deponie
- geeignete Transportfahrzeuge festlegen
- Ladungssicherung festlegen
5.3 Hinweise für Abbruchplaner/Abbruchplanerinnen und Bauherren
Abbruch- und Rückbauarbeiten verlangen eine sorgfältige
und qualifizierte Planung sowie aussagefähige Ausschreibungsunterlagen.
Die Verantwortung für die Planung der
Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten obliegt dem Bauherrn,
der dafür in der Regel einen fachlich geeigneten Planer
beauftragt. Bei der Planung sind auch die in der Ausführungsphase
geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
zu beachten. In der Regel berät den
Planer dahingehend der Koordinator nach Baustellenverordnung.
Vom Bauherrn bzw. den von ihm beauftragten
Planer bzw. der beauftragten Planerin sind unter anderem
folgende Hinweise zu beachten:
Informationsbereitstellung für das ausführende
Unternehmen
Hinweise für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung
für Abbruch- und Rückbauarbeiten gibt die ATV DIN 18459
(VOB, Teil C). Sie gilt für öffentliche Bauherren und Auftraggeber.
Die in ihr aufgeführten Hinweise können gleichermaßen
jedoch auch von privaten Bauherren und Bauherrinnen
und Auftraggebern bzw. Auftraggeberinnen
genutzt werden, um die für die Vorbereitung und Ausführung
der Arbeiten erforderlichen Informationen
zusammenzustellen.
Gemäß Abschnitt 0 der ATV DIN 18459 sind in der Leistungsbeschreibung
u. a. anzugeben (Auszug):
Angaben zur Baustelle:
- Art, Baujahr, Historie der ehemaligen Nutzungen und
Kontamination
- Statische Systeme und Konstruktionen
- Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter
Bauwerke
- Standsicherheit verbleibender und benachbarter Bauwerke,
Bauteile und Flächen
- Betriebsabläufe, die während der Ausführung aufrechterhalten
werden müssen
Angaben zur Ausführung:
- Abbruch- oder Rückbaugrenzen
- Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe, und Ausbildung abzubrechender
oder rückzubauender baulicher und technischer
Anlagen
- Sachverständigengutachten, z. B. Schadstoffkataster,
Lärm- und Erschütterungsgutachten
- Art und Umfang von Brand- und
Emissionsschutzmaßnahmen
- Schutz von Bau- oder Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen
und dergleichen sowie von benachbarten
Grundstücken und Bauwerken
Allgemeine Pflichten des Bauherrn bzw. des Planers/der
Planerin
- Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen sowie Veranlassung
einer ausführlichen Leistungsbeschreibung des
öffentlichen Auftraggebers nach VOB
- Vertragliche Pflichten nach § 631 ff. BGB für den privaten
Auftraggeber
- ATV DIN 18459 „Abbruch- und Rückbauarbeiten“ sowie
Ausschreibungstexte der BG BAU (Blaue Mappe)
beachten
- Einholung der Abbruchgenehmigung (soweit nach Landesbaurecht
erforderlich)
- Einholung sonstiger erforderlicher Zulassungen (z. B.
wasserrechtliche Erlaubnis, immissionsschutzrechtliche
Genehmigung)
- Bestätigung der Kampfmittelfreiheit
- Erfüllung der Pflichten gemäß Baustellenverordnung
(Vorankündigung, SiGe-Koordinator sowie Sicherheitsund
Gesundheitsschutzplan), soweit die Pflichten nicht
übertragen wurden
- historische Erkundung, z. B. militärische und industrielle
Nutzung
- Veranlassung einer Erkundung und Ermittlung von Altlasten,
Gebäudeschadstoffen, Asbestbauteilen
- Erstellung eines Schadstoffkatasters
- Erarbeitung eines Entsorgungskonzeptes
- Übergabe der eingeholten Genehmigungen und der
darin enthaltenen Auflagen an den Auftragnehmer
- Bestellung und Einweisung eines Koordinators bei Arbeiten
in kontaminierten Bereichen
- Wahrnehmung der Überwachungsverantwortung (Kontrolle
der bestellten Personen hinsichtlich der aufgetragenen
und festgelegten Pflichten)
- Überwachung der Ausführung
- Dokumentation der Abbruchmaßnahme
Kontroll- und Bewertungspflichten
Zu den Aufgaben des vom Bauherrn eingesetzten Planers
bzw. der eingesetzten Planerin gehört es, die von dem
ausführenden Unternehmen bereitgestellten Unterlagen
zu sichten, zu bewerten und gegebenenfalls eine Anpassung
einzufordern. Das vom ausführenden Unternehmen
vorgesehene Arbeitsverfahren ist auch hinsichtlich der
Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
zu prüfen.
Vergabe der Abbruch- und Rückbauarbeiten an geeignete
Unternehmen
Zur Vergabe der Abbruch- bzw. Rückbauleistungen sind
folgenden Kriterien geeignet:
- Projektspezifische Eignung des angebotenen Abbruchbzw.
Rückbauverfahrens
- Fachspezifische Qualifikation des Unternehmens
- Vorhandensein von Referenzbaustellen ähnlichen Umfangs
und Charakteristika
- Vorhandensein geeigneten Personals in ausreichendem
Umfang
- Vorhandensein geeigneter technischer Ausrüstung in
ausreichendem Umfang
- Vorhandensein eines ausreichenden Versicherungsschutzes
entsprechend der Projektgröße