Auf hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen besteht die Gefahr des Absturzes von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Absturz ist auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen sowie das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen. Als Absturzkante wird dabei die Kante an einem Arbeitsmittel oder einer baulichen Anlage bezeichnet, über die eine Person abstürzen kann. Die Absturzkante ist auch der Übergang von einer tragfähigen zu einer nicht tragfähigen Fläche.
Abb. 3 Sicherung von Deckenöffnungen (Schnittdarstellung) |
Abb. 4 Absturzsicherung durch Seitenschutz bzw. durch Fassadengerüst |
Weitere Informationen
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Abb. 5 Schutznetze und Randsicherung als Schutzmaßnahme beim Rückbau von Dachkonstruktionen
Gefährdungen
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Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ohne entsprechende Schutzmaßnahmen besteht grundsätzlich Absturzgefahr. Unfälle mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit können schon beim Absturz aus geringen Höhen die Folge sein. Achten Sie bei der Nutzung von hochgelegenen Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Allgemeine Anforderungen Legen Sie die Maßnahmen gegen Absturz von Personen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach dieser Rangfolge fest:
Ziehen Sie technische Maßnahmen, die einen Absturz verhindern, den organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen vor, siehe auch Abbildung 7 (Maßnahmenhierarchie). An Arbeitsplätzen sind grundsätzlich ab 2 m Höhe Maßnahmen gegen Absturz zu treffen. Freiliegende Treppenläufe, Treppenabsätze oder Wandöffnungen müssen hingegen zwingend bereits ab einer Höhe von 1 m entsprechend gesichert werden. Berücksichtigen Sie bei der Festlegung Ihrer Maßnahmen die Beschaffenheit der tiefer gelegenen Fläche, wie z. B. Flüssigkeiten (Ertrinken, Verätzen), Schüttgüter (Versinken), Beton oder Treppen (harter Aufschlag), Bewehrungsanschlüsse und Gegenstände/Maschinen. Daher kann es notwendig sein, bereits bei sehr geringen Höhen Schutzmaßnahmen gegen Absturz zu ergreifen. Insbesondere bei Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, sind bereits ab 0 m Höhe Maßnahmen gegen Absturz erforderlich.
Ausführung der Absturzsicherung
Als Seitenschutz kann z. B. bei Dacharbeiten ein Randsicherungssystem verwendet werden.
Können aus arbeitstechnischen Gründen Seitenschutz- oder Randsicherungssysteme nicht verwendet werden, sind Auffangeinrichtungen, wie z. B. Dachfanggerüste, Fanggerüste oder Schutznetze einzusetzen.
Lassen sich keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten, sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Schutzmaßnahme zu verwenden. Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weitere Maßnahmen (z. B. gesonderte Gefährdungsbeurteilung, spezielle Unterweisung, Rettungskonzept) notwendig sind. Legen Sie vor Beginn der Arbeiten die geeigneten Anschlageinrichtungen für die PSAgA fest und achten Sie auf den erforderlichen Freiraum unterhalb des Standplatzes. Wenn im Bereich von 2 m zur Absturzkante auf Flächen mit weniger als 22,5 Grad Neigung nicht gearbeitet werden muss und dieser Bereich mit einer festen Absperrung versehen wird (z. B. mit Geländer, Ketten, Seilen, jedoch keine Trassierbänder), darf auf sonstige Absturzsicherungen verzichtet werden. Beachten Sie, dass Ihre Beschäftigten entsprechend zu unterweisen sind. Bei einer Absturzhöhe bis 3 m ist eine Absturzsicherung an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5° Neigung und nicht mehr als 50 m² Grundfläche entbehrlich, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein. Sicherung gegen Durchsturz
Sichere Verkehrswege Abb. 6 Laufsteg mit Seitenschutz als Verkehrsweg Als Verkehrswege sind Treppen, Aufzüge oder Laufstege geeignet. Vermeiden Sie den Einsatz von Leitern als Verkehrsweg.
Abb. 7 Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Absturz gemäß Arbeitsschutzgesetz 3.1.2 GefahrstoffeBeim Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen können Ihre Beschäftigten mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Dies sind im Wesentlichen Gefahrstoffe, die in früher verwendeten Baumaterialien enthalten sein können oder aus der Nutzung des Objektes stammen. Kontakt zu Gefahrstoffen besteht auch beim Einsatz von Chemikalien oder Betriebsstoffen. Voraussetzung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen ist eine Ermittlung der Gefahrstoffe, die bei den Arbeiten freigesetzt werden können. In der Gefährdungsbeurteilung ist das STOP-Prinzip (Substitution – technische – organisatorische – personenbezogene Schutzmaßnahmen, in dieser Reihenfolge) zu berücksichtigen.
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Gefahrstoffe können über die Atemwege, die Haut oder durch Verschlucken in den menschlichen Körper gelangen. Von Gefahrstoffen wie z. B. Betriebsstoffen können auch Brand- und Explosionsgefahren ausgehen (siehe dazu Kapitel 3.1.6). Bei den Gefahrenquellen ist zu unterscheiden zwischen: Gefährdungen durch Chemikalien, wie z. B.
Gefährdungen durch die Freisetzung von Stäuben und Rauchen, z. B.
Gefährdungen durch Abgase in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen (z. B. Hallen)
Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Gebäuden oder Anlagen, z. B. bei Tätigkeiten
Abb. 11 Ausbau von Dämmplatten |
Maßnahmen
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Substitutionsprüfung
Maßnahmen bei der Verwendung von Chemikalien
Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Stäube und Rauchez. B.
Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Abgase
Abb. 12 Luftreiniger bei Stemmarbeiten Erkundung, Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Zusammen mit der Ermittlung der weiteren Gefahrenquellen sind diese Informationen in Verbindung mit den angewandten Arbeitsverfahren die Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Beachten Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch baustellenspezifische Randbedingungen, wie z. B.
Betriebsanweisung 3.1.3 Kontaminierte BereicheArbeiten in kontaminierten Bereichen können sämtliche Abbruch- und Rückbauarbeiten betreffen. Kontaminierte Bereiche sind insbesondere Standorte (Liegenschaften, Grundstücke), bauliche Anlagen, Produktionsanlagen und Ablagerungen, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen oder Biostoffen verunreinigt sind. Auch Tätigkeiten mit Kontakt zu Gebäudeschadstoffen wie teerstämmige Materialien, Holzschutzmittel oder Polychlorierte Biphenyle (PCB)-haltige Bauprodukte stellen Arbeiten in kontaminierten Bereichen dar. Eine Kontamination kann auch durch einen Brandschaden verursacht sein.
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Gefährdungen
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Bei Abbrucharbeiten in kontaminierten Bereichen können insbesondere Gefährdungen auftreten durch:
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Rechtliche Grundlagen
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Gefährdungen
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Biostoffe sind im weitesten Sinne Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze, die Infektionserkrankungen verursachen und durch sensibilisierende oder toxische Wirkungen die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können. Infektionsgefahren Bei Abbruchmaßnahmen kommen die Beschäftigten überwiegend mit Biostoffen der Risikogruppen 1 oder 2 in Kontakt. Beispiele für Biostoffe der Risikogruppe 2 sind der Tetanuserreger oder Noro-Viren, die bei Kontakt zu Abwasser übertragen und zu Magen-Darm-Erkrankungen führen können. Erreger der Risikogruppe 3 können z. B. auftreten
Infektionsgefährdungen sind insbesondere bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Abwasser, in Anlagen der Abfallwirtschaft, Krankenhäusern, Laboratorien und in der Biotechnologie zu berücksichtigen. Sensibilisierende und toxische Wirkungen
Aufnahmepfade
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Maßnahmen
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Gefährdungsbeurteilung Allgemeine Hygienemaßnahmen Technische und bauliche Maßnahmen
Abb. 19 Industriestaubsauger Staubklasse H zur Reinigung einsetzen Organisatorische Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstungen 3.1.5 Elektrische GefährdungenElektrische Spannungen größer 50 Volt stellen immer eine potentielle Gefahr dar, da sie bei Kontakt mit dem menschlichen Körper Durchströmungen mit tödlichem Ausgang verursachen können. Ein Kontakt mit elektrischer Spannung ist auf verschiedene Art und Weise möglich. Im Arbeitsbereich sind häufig elektrische Freileitungen, erdverlegte Kabel oder elektrische Anlagen anzutreffen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann. Weiterhin können Gefährdungen durch Fehler in elektrischen Anlagen, unzureichende Schutzmaßnahmen oder ungeeignete Arbeitsmittel entstehen. Abb. 20 Baustromverteiler zur sicheren Stromversorgung einer Baustelle
3.1.6 Brand- und ExplosionsgefährdungenEine Brand- und/oder Explosionsgefährdung kann in Arbeitsbereichen vorliegen, in denen brennbare Gefahrstoffe vorhanden sind, eingesetzt oder freigesetzt werden. Bei Baustellen auf denen z. B. Brenn- oder Schweißarbeiten ausgeführt werden und Lager mit brennbaren Gefahrstoffen sind, besteht eine hohe Brandgefährdung. Ermitteln Sie im Vorfeld mögliche Brand- und Explosionsgefahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Beachten Sie auch Wechselwirkungen mit anderen Gewerken. Abb. 24 Einsatz Sauerstofflanze |
Rechtliche Grundlagen
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Symbol "Flamme (Leicht-/Hochentzündlich)" (GHS 02) |
Symbol "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" (D-W021) |
Gefährdungen
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Eine Brandgefährdung kann in Arbeitsbereichen vorliegen, in denen brennbare Gefahrstoffe vorhanden sind. Dazu zählen bauchemische Produkte, wie z. B. lösemittelhaltige Farben und Lacke, Klebstoffe, Treibstoffe (z. B. Benzin), technische Gase (z. B. Propan) und entzündbare Sprays. Brennbar sind auch Papier, Holz, Kunststoffe, sowie viele andere Baustoffe und deren Abfälle. Explosionsgefährdungen bestehen, wenn Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten/Gase oder brennbare Stäube mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden, die entzündet werden kann. Beispiele:
Brand- und Explosionsgefahr besteht auch beim Vorhandensein von nicht erkannten oder aufgebrochenen Kampfmitteln.
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Maßnahmen
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Legen Sie Schutzmaßnahmen entsprechend Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten hinsichtlich Brand- und Explosionsgefährdungen. Sichere Verwendung von Flüssiggas Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Werden brennbare Flüssigkeiten wie lösemittelhaltige Farben und Lacke, Klebstoffe oder Holzschutzmittel versprüht, dann können sie schon weit unter ihrem Flammpunkt entzündet werden. Brennbare, unter Druck verflüssigte Gase, z. B. Propan oder Butan, nehmen versprüht ein bis 300-fach vergrößertes Volumen ein, als in der Spraydose. Vorsicht bei mit brennbaren Stoffen getränkter Kleidung! Kein offenes Feuer, keine glimmenden Zigaretten! Sorgen Sie dafür, dass freiwerdende Gefahrstoffe, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle beseitigt werden. Dämpfe und Gase können beispielsweise abgesaugt, Flüssigkeitslachen aufgefangen werden. Ablagerungen brennbarer Stäube sind regelmäßig zu entfernen. Bei der Absaugung sind geeignete Maschinen einzusetzen, gegebenenfalls in explosionsgeschützter Bauweise.
Vermeidung von Zündquellen
Besonderheiten bei Brandgefährdung
Werden Arbeiten mit einer Brandgefährdung, z. B. Schweißen, Trennschleifen oder Löten, durchgeführt, ist für jedes dabei eingesetzte Heiß-Arbeitsmittel ein geeigneter Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten vorzuhalten. Organisieren Sie, dass nach Beendigung der brandgefährdenden Arbeiten der brandgefährdete Bereich auf Entstehungsbrände kontrolliert und ggf. Kontrollgänge durchgeführt bzw. eine Brandwache gestellt werden. Kann durch das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstände eine Brandgefährdung nicht verhindert und eine explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, haben Sie ergänzende Maßnahmen festzulegen und für deren Durchführung zu sorgen. Ergänzende Maßnahmen können z. B. sein:
Abb. 25 Schneidbrennarbeiten Beachten Sie, dass bei Feuerarbeiten durch Wechselwirkungen mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen entstehen können, z. B. durch die Anreicherung von brennbaren Lösemitteldämpfen am Boden und gleichzeitiger Verwendung von funkenwerfenden Geräten. Kampfmittel Stimmen Sie die weiteren notwendigen Maßnahmen mit den zuständigen Stellen (z. B. Kampfmittelbeseitigungsdienst) und dem Bauherrn ab.
Brandschutzzeichen Brandschutzhelfer/Brandschutzhelferinnen Bereitstellung/Lagerung von Gefahrstoffen Die Bereitstellung von Gefahrstoffen ist das kurzzeitige Aufbewahren für eine sofortige Verwendung, z. B. am Arbeitsplatz. Werden Gefahrstoffe länger als 24 Stunden aufbewahrt oder sind in größeren Mengen als dem Tagesbedarf vorhanden, müssen entsprechende Lager eingerichtet werden. Diese unterliegen den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes. Bereiche, in denen mehr als 200 kg entzündliche Gefahrstoffe gelagert werden, sind mit dem Warnzeichen W021 (siehe Abb. AR-039) zu kennzeichnen. Zeichen für die "Warnung vor feuergefährlichen Stoffen" (W021) |
Lärm ist jeder Schall, der bei Tätigkeiten im Abbruch zu Hörminderungen oder Gehörschäden oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann.
Abb. 26 Persönliche Schutzausrüstung bei |
Abb. 27 Persönliche Schutzausrüstung beim Trennschleifen von Metall |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Das Gebotszeichen
kennzeichnet Bereiche, in denen das Tragen von Gehörschutz (M003) Pflicht ist
Gefährdungen
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Beurteilen Sie die Arbeitsbedingungen in der Gefährdungsbeurteilung und stellen Sie fest, ob Ihre Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Bei Arbeiten auf Baustellen und in Werkstätten/-hallen sind die Ursachen für Gefährdungen durch Lärm z. B. folgende:
Über eine fachkundig durchgeführte Messung können Sie die auftretenden Lärmexpositionen am Arbeitsplatz ermitteln und die Ergebnisse anschließend bewerten. Die Lärmbelastung am Arbeitsplatz wird als Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h ermittelt und durch den Vergleich mit den unteren und oberen Auslösewerten sowie den maximal zulässigen Expositionswerten bewertet. Bereits ab den unteren Auslösewerten besteht eine mögliche Gefährdung durch Lärm. Potentielle Gefährdungen durch Lärm setzen ein, wenn einer der oberen Auslösewerte aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung erreicht oder überschritten wird. Untere Auslösewerte: Obere Auslösewerte bzw. maximal zulässige
Expositionswerte: |
Maßnahmen
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Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung leiten Sie Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ein. Berücksichtigen Sie, dass technische Maßnahmen vorrangig organisatorischer und diese wiederum vorrangig personenbezogenen Schutzmaßnahmen sind. Können trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen die unteren Auslösewerte nicht eingehalten werden, haben Sie den Beschäftigten geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab den oberen Auslösewerten haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten den Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden.
Lärmreduzierte Arbeitsverfahren Wenn der Schallpegel Ihres Arbeitsverfahrens den oberen Auslösewert überschreitet, kennzeichnen Sie den Lärmbereich und falls technisch möglich, erstellen Sie eine Abgrenzung und eine Zugangsbeschränkung. In diesem Bereich besteht eine Gehörschutztrageverpflichtung. Stellen Sie geeigneten Gehörschutz zur Verfügung. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten bereits ab Erreichen des unteren Auslösewertes in das Thema Lärm bzgl. der Verwendung von geeignetem Gehörschutz. Informieren Sie Ihre Beschäftigten, die in lärmexponierten Bereichen tätig sind, über die regelmäßig durchzuführende arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm. Reduzierung der Lärmemission von Arbeitsmitteln Vergleichen Sie die Arbeitsmittel anhand der Kenngrößen der Schallleistungspegel (LWA), die von den Herstellern in den Betriebsanleitungen oder auf den Maschinen angegeben sind. Abb. 28
Reduzierung der Lärmeinwirkung auf benachbarte Arbeitsplätze Mobile Schallschutzwände reduzieren den Schalldruckpegel um 5-15 dB. Im Freien ist eine Schallpegelabnahme von 6 dB bei einer Abstandsverdopplung anzunehmen. Abb. 29 Schallpegelabnahme durch Entfernung
Schallpegelminderungen von 10 dB lassen das wirkende Geräusch um die Hälfte leiser empfinden. Koordinieren Sie möglichst ein zeitlich versetztes Arbeiten, wenn sekundäre Schallschutzmaßnahmen nicht einsetzbar sind. Sind technische und organisatorische Maßnahmen, wie zuvor beschrieben, nicht möglich, sorgen Sie für die Verwendung von geeignetem Gehörschutz.
Vermeidung von Schallreflexionen Berücksichtigen Sie bei der Auslegung Ihrer Schallschutzmaßnahmen, dass durch ungewollte Schallreflexionen in Räumen Schallpegelüberhöhungen von bis zu 8 dB anzunehmen sind. Gestalten Sie Ihre Werkstatt/-halle mit ausreichend schallabsorbierenden Materialien, damit die Reflexionen und die damit verbundenen Pegelüberhöhungen vermindert werden und der TRLV Lärm entsprechen. Berücksichtigen Sie hierbei, dass kleine und große Räume unterschiedlich zu bewerten sind.
Umgebungslärm |
Wesentlich erhöhte körperliche Belastungen der Beschäftigten können zu Erkrankungen bis hin zur Berufsunfähigkeit führen. Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln kann Unfälle verhindern und Belastungen reduzieren, so dass die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten gefördert wird.
Abb. 30 mobiles Portalkran-System |
Abb. 31 ergonomischer |
Abb. 32 ferngesteuertes |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Folgende körperliche Belastungen können zu Gesundheitsschäden der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskulatur führen und somit die Gesundheit der Beschäftigten negativ beeinflussen
Zusätzlich können Lärm, Staub, klimatische und psychische Belastungen zu einer Verstärkung der körperlichen Beanspruchung führen. |
Maßnahmen
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Zur Verringerung der Belastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen empfehlen wir nachfolgende Maßnahmen: Arbeitsverfahren
Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel
Setzen Sie bei schweren Lasten technische Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialtransport ein.
Verwenden Sie erhöhte Ablageflächen für das Lagern und Bearbeiten von Materialien.
Setzen Sie höhenverstellbare Geräte ein und passen Sie die Geräte der Körpergröße an.
Wählen Sie bei Neuanschaffungen grundsätzlich staub-, vibrations- und lärmgeminderte Maschinen, Fahrzeuge und Geräte aus. Arbeitsabläufe Abb. 33 ungünstige Körperhaltung (extreme Rumpfbeuge) vermeiden Vermeiden Sie ungünstige Körperhaltungen (z. B. extreme Rumpfbeuge) der Beschäftigten durch Einsatz von Hilfsmitteln und Maschinen. Sorgen Sie dafür, dass ein regelmäßiger Wechsel der Arbeitshaltungen oder auch der Arbeitstätigkeiten erfolgt. Das verteilt die Belastungen auf mehrere Beschäftigte. Verhalten Weisen Sie Beschäftigte in neue Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte ein. Neues bedarf der bewussten Übung. Zeigen Sie Ihren Beschäftigten rückengerechte Hebe- und Tragetechniken, siehe Abbildung Abb. 34 Hebe- und Tragetechniken (1) Abb. 34 Hebe- und Tragetechniken (2) Abb. 35 Ausgleichsübungen Weisen Sie Ihre Beschäftigten in geeignete Ausgleichsübungen ein.
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Im Arbeitsalltag sind oftmals eng gesetzte Zeitvorgaben einzuhalten. Das Arbeitstempo ist oftmals sehr hoch bei gleichzeitig hohen Qualitätsansprüchen. Eine optimale Arbeitsvorbereitung, eine gute Arbeitsgestaltung und die Stärkung der Beschäftigten im Hinblick auf die Arbeitsanforderungen unterstützen dabei die gesundheitsförderlichen Aspekte der Arbeit. Die Beschäftigten sind dann besser in der Lage, mit psychischer Belastung umzugehen, so dass berufliche Anforderungen herausfordernd und nicht überfordernd bzw. stressend wirken.
Abb. 36 gute Organisation der Arbeit hilft den Überblick zu bewahren und kann Stress vermeiden
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Abb. 37 Teamarbeit
Gefährdungen
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Psychische Belastung ist zunächst neutral als "die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf sie/ihn einwirken", definiert. Sie wirkt sich individuell auf die Person aus und kann sie/ihn positiv (z. B. aktivieren, herausfordern) oder negativ beanspruchen (z. B. Stress verursachen). Eine Gesundheitsgefährdung entsteht dann, wenn sich ein Mensch längerfristig gestresst (negativ beansprucht) fühlt und körperliche sowie psychische Stressreaktionen zeigt. Arbeitsbedingte psychische Belastung kann entstehen durch Einflüsse ausfolgenden Faktoren:
Der Grad einer gesundheitlichen Gefährdung variiert in Abhängigkeit von:
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Maßnahmen
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Berücksichtigen Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung die möglichen arbeitsbedingten psychischen Belastungen.
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Reduzieren Sie die Belastungen, z. B. durch Optimierung von Arbeitsabläufen und der Auswahl von geeigneten Arbeitsmitteln sowie der Förderung der individuellen Fähigkeiten der Beschäftigten.
Reduktion von Belastung z. B. durch gut organisierte Arbeitsabläufe, Bereitstellung von geeigneten Werkzeugen. Stärkung der Beschäftigten z. B. durch Einhaltung der Erholungspausen, Weiterbildung, Unterstützung durch Kollegen |
Zur Ermittlung von wirkungsvollen Maßnahmen können Sie Ihre Beschäftigten in den Prozess der betriebsspezifischen Maßnahmenfindung einbeziehen (z. B. durch Teambesprechungen,Workshops).
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind immer dann bereitzustellen und zu benutzen, wenn die technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und eine Restgefährdung verbleibt, die durch PSA weiter minimiert werden kann. Im Fall des Umganges mit Gefahrstoffen ist vorher außerdem die Substitution zu prüfen. PSA müssen für die jeweiligen Arbeitsbedingungen geeignet sein und den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Die Kosten für PSA dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden.
Abb. 13 Persönliche Schutzausrüstungen |
Abb. 14 Abbrucharbeiten mit geeigneter PSA |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Abb. 40 PSA bei Betonbohrarbeiten
Gefährdungen
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PSA schützen bei den jeweils auszuführenden Arbeiten vor den Restgefährdungen, welche durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend minimiert werden können. Dies können sein:
Gefährdungen können auch durch unsachgemäße Bereitstellung und falsche Benutzung von PSA entstehen, z.B.:
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Maßnahmen
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Gefährdungsbeurteilung Wenn PSA zur Minimierung mehrerer Gefährdungen gleichzeitig verwendet werden müssen, achten Sie darauf, dass die Arten der PSA aufeinander abgestimmt sind und zusammen verwendet werden dürfen (z. B. Helm mit integrierter Schutzbrille und Kapselgehörschutz). Achten Sie darauf, dass die Gebrauchseigenschaften der PSA auf die Tätigkeit abgestimmt sind und die Beschäftigten durch die PSA nicht unnötig behindert werden. Bereitstellung Abb. 41 CE-Kennzeichnung PSA müssen den Beschäftigten individuell passen. Auffanggurte, die nicht auf die Körperform des Benutzers bzw. der Benutzerin abgestimmt sind oder Schutzhelme, die zu klein oder zu groß sind, beeinträchtigen die Schutzwirkung bzw. führen zu zusätzlichen Gefährdungen der Benutzer und Benutzerinnen. Stellen Sie sicher, dass eine ausreichende Anzahl von PSA für den Zeitraum der Tätigkeit zur Verfügung steht. Beispielsweise kann nach jeder Arbeitsunterbrechung oder bei jedem Wiedereintritt in den Tätigkeitsbereich neue Einwegschutzkleidung notwendig sein.
Benutzung Die Herstellerinformation muss für den Benutzer und die Benutzerin zugänglich sein und beschreibt Verwendungszweck, Einsatzbedingungen, Gebrauchsdauer und Benutzungseinschränkungen der PSA. PSA müssen vor jedem Einsatz auf mögliche Mängel hin in Augenschein genommen werden. Ordnungsgemäßer Zustand Wenn die Schutzwirkung der PSA im Rahmen der Benutzung/Beanspruchung beeinträchtigt wurde, müssen sie ggf. beim Hersteller erst wieder funktionstüchtig gemacht werden, bevor sie erneut benutzt werden können. Dies ist beispielsweise bei einem Höhensicherungsgerät notwendig, wenn der Sturz einer Person damit aufgefangen wurde. PSA gegen Absturz sind zudem mindestens einmal jährlich durch Sachkundige zu prüfen. 3.2 Verwendung von Arbeitsmitteln3.2.1 LeiternLeitern werden als Arbeitsplätze und als Verkehrswege genutzt. Die Häufigkeit der Absturzunfälle von Leitern ist auffallend – auch bereits aus niedriger Höhe.
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Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Achten Sie bei einem Einsatz von Leitern insbesondere auf folgende Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Leitern Sorgen Sie dafür, dass die Sicherheit gegebenenfalls durch Leiterzubehör (z. B. Leiterkopffixierungen, Erdspitzen, Holmverlängerungen, Einhängepodeste) erhöht wird. Abb. 46 Hinweise zur Verwendung von Leitern Sicherung gegen Umkippen oder Wegrutschen
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten hinsichtlich der Aufstellung und Verwendung der Leiter. Es ist zu gewährleisten, dass der Arbeitsbereich sicher erreicht werden kann und sich der Beschäftigte nicht mit dem Körperschwerpunkt außerhalb der Holme hinauslehnen muss. Bei Anlegeleitern sollte der Aufstellwinkel zwischen 65 und 75 Grad betragen Achten Sie darauf, dass bei Arbeiten auf der Leiter die gegenüber dem Bauwerk aufgebrachten Kräfte, z. B. beim Bohren oder Stemmen, nicht die Kippsicherheit gefährden. Dies gilt insbesondere für Stehleitern, die parallel zur Wand aufgestellt sind. Leitern sollten nicht bei Witterungsbedingungen verwendet werden, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen, z. B bei starkem oder böigem Wind, Vereisung oder Schneeglätte. Unterweisen Sie die Beschäftigten über das Verbot des Übersteigens von der Stehleiter auf hochgelegene Arbeitsplätze oder Einrichtungen. Zudem sind Stehleitern nicht als Anlegeleitern zu verwenden. Sorgen Sie dafür, dass bei Anlege- und Schiebeleitern die obersten drei Stufen/Sprossen nicht betreten werden. Bei fahrbaren Leitern sind vor der Verwendung die Fahrrollen festzusetzen. Absturz-/Abrutschsicherung
Zur Minimierung der Abrutschgefahr sind Stufenleitern den Sprossenleitern vorzuziehen. Unterweisen Sie die Beschäftigten, dass Leitern nicht mit stark verschmutzten Schuhsohlen begangen werden. Vergewissern Sie sich, dass die Leiterteile beim Einsatz von Schiebeleitern oder Leitern, die aus mehreren Teilen bestehen, unbeweglich miteinander verbunden bleiben. Verwenden Sie keine mit Mängeln behafteten Leitern. Legen Sie Prüfintervalle fest und sorgen Sie dafür, dass die Leitern durch zur Prüfung befähigte Personen geprüft werden. Leitern sind vor der Verwendung durch den Benutzer oder die Benutzerin auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind der oder dem Vorgesetzten zu melden. |
Fahrbare Arbeitsbühnen sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung sichere mobile hochgelegene Arbeitsplätze. Auf- und Abbau sowie die Benutzung von Fahrbaren Arbeitsbühnen sind durch die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers geregelt. Diese ist den Beschäftigten vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Die Fahrbare Arbeitsbühne ist vor der ersten Verwendung hinsichtlich des korrekten Aufbaus und der sicheren Funktion zu überprüfen. Eine fehlerhafte Verwendung kann insbesondere zu Absturzunfällen und zum Verlust der Standsicherheit führen.
Abb. 47 fahrbare Arbeitsbühne mit einem Belag |
Abb. 48 fahrbare Arbeitsbühne mit Treppenaufstieg |
Abb. 49 fahrbare Arbeitsbühne mit Treppenaufstieg und Abstützungen |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Achten Sie bei der Nutzung von Fahrbaren Arbeitsbühnen insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Absturzsicherung Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsebene über die innenliegenden Auf- und Abstiege erreicht wird und dass regelmäßig Zwischenbeläge nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers vorgesehen sind. Achten Sie darauf, dass beim Auf- und Abstieg über eine Leiter, anders als bei einer Treppe, nur Material oder Werkzeug mitgeführt werden kann, welches ein sicheres Festhalten nicht verhindern.
Standsicherheit Achten Sie darauf, dass die Fahrbare Arbeitsbühne nur langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund in Längsrichtung bzw. über Eck verfahren wird. Beachten Sie die zulässige Gesamtbelastung der Fahrbaren Arbeitsbühne. Betriebssicherheit Generell ist das Anbringen von Hebezeugen (z. B. Seilrollenaufzüge) bzw. anderen die Standsicherheit beeinträchtigenden Teilen (z. B. Big-Bags) an der fahrbaren Arbeitsbühne verboten. Ausnahme: Der Hersteller erlaubt dieses in seiner Aufbau- und Verwendungsanleitung. Beachten Sie dann die vom Hersteller vorgegebenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Standsicherheit.
Prüfung nach schädigenden Ereignissen
Organisation Sorgen Sie dafür, dass die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers für die Erstellung und Verwendung der Fahrbaren Arbeitsbühne auf der Baustelle vorhanden ist. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über die sichere Verwendung von Fahrbaren Arbeitsbühnen.
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Jedes Unternehmen, das Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten nutzt, ist dafür verantwortlich, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind. Vor der ersten Verwendung hat jedes Unternehmen das Gerüst auf dessen sichere Funktion zu überprüfen.
Abb. 50 Ein Gerüst ist vor der Verwendung |
Abb. 51 Bezeichnung von Gerüstbauteilen |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Achten Sie bei der Gerüstnutzung insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Organisation
Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen für die Gerüstbenutzung (z. B. Kennzeichnung des Gerüstes, Plan für die Benutzung) vom Gerüstersteller zur Verfügung gestellt werden und auf der Baustelle vorhanden sind. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über die sichere Benutzung von Gerüsten.
Abb. 52 Warnhinweise zum Gerüst Absturzsicherungen Vergewissern Sie sich, dass genutzte Fang- bzw. Dachfanggerüste die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.
Mangelhafte Bereiche am Gerüst dürfen nicht benutzt werden. Wenden Sie sich an Ihren Auftraggeber oder den Gerüstersteller zur Beseitigung der Mängel. Bis die Mängel beseitigt sind, sollte der Bereich kenntlich gemacht bzw. abgesperrt werden. Durchstiegsklappen Schutz vor herabfallenden Gegenständen Gerüstbeläge Achten Sie darauf, dass Material auf dem Gerüstbelag nur so abgelegt werden darf, dass ein ausreichend breiter Durchgang erhalten bleibt.
Lastklasse Standsicherheit
Werden Veränderungen am Gerüst erforderlich, so ist der Gerüstersteller zu kontaktieren. Grundsätzlich darf nur er Veränderungen vornehmen. Zugänge
Abb. 53 fachgerechter Zugang zum Gerüst Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen |
Auf Baustellen werden Stähle durch thermisches Schweißen oder Brennschneiden verbunden bzw. getrennt. Zum Verbinden von metallischen Werkstoffen werden hierbei überwiegend Autogen- sowie Lichtbogenschweißverfahren eingesetzt. Je nach Einsatzort und gewähltem Schweißverfahren können Gefährdungen, z. B. durch Stromschlag, Brand, Explosion, optische Strahlung, Verbrennung und einatembare Schadstoffe entstehen. Wechselnde Einsatzorte verlangen eine besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Ausführung der Schweißarbeiten.
Abb. 54 Schweißen nur mit Schutzausrüstungen
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei Schweiß- und Brennschneidearbeiten auf Baustellen ist mit den nachfolgend aufgeführten besonderen Gefährdungen zu rechnen:
Abb. 55 Selbstabdunkelnder Schweißer-Schutzschirm |
Maßnahmen
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Sorgen Sie für die erforderliche Qualifikation Ihrer Beschäftigten. Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und die für die Schweißverfahren notwendigen Betriebsanweisungen. Berücksichtigen Sie hierbei die örtlichen Verhältnisse. Legen Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten. Brand- und Explosionsschutz Insbesondere sind bei Schweißarbeiten folgende Maßnahmen zu beachten:
Beachten Sie, dass Jugendliche in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen keine Schweiß- und Schneidarbeiten ausführen dürfen. Schutz vor Verbrennungen und optischer Strahlung
Schirmen Sie Arbeitsplätze beim Lichtbogenschweißen z. B. durch Stellwände oder Vorhänge so ab, dass weitere Personen gegen die Einwirkung der Strahlung geschützt sind. Schutz vor einatembaren Schadstoffen
Schutz vor elektrischen Schlag Schweiß- und Schneidausrüstungen müssen für den gewerblichen Einsatz und den Einsatz auf Baustellen geeignet sein. Organisieren Sie die Prüfung der Arbeitsmittel. Stellen Sie sicher, dass schweißtechnische Ausrüstungen wie z. B. Schweißstromquellen, Schweißstromleitungen, Elektrodenhalter sowie Schweißerschutzkleidung unbeschädigt und funktionsfähig sind. Beachten Sie die für die verschiedenen Einsatzbereiche zulässigen Höchstwerte der Leerlaufspannung der Schweißstromquelle. Diese sind gekennzeichnet durch das Symbol Bei Arbeiten mit erhöhter elektrischer Gefährdung, z. B. bei Arbeiten in engen Räumen, sind Schutzkleinspannung oder Schutztrennung zu verwenden. Schutz vor Lärm Abb. 56 Persönliche Schutzausrüstungen beim Brennschneiden
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Maschinen erleichtern und beschleunigen die Abbruch- und Rückbauarbeiten. Sie werden überwiegend zum Transportieren, Fördern und Heben von Material und Personen sowie zum Bearbeiten von Bauteilen eingesetzt. Verfahrensabhängig können unterschiedlichste Gefährdungen auftreten. Die wechselnden Einsatzorte sowie die Vielzahl der verschiedenen auszuführenden Arbeiten verlangen eine besondere Sorgfalt bei Planung und Vorbereitung des Maschineneinsatzes.
Abb. 57 Abbruchbagger
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Verwendung von Maschinen ist mit den nachfolgend aufgeführten besonderen Gefährdungen zu rechnen, die unmittelbar in Abhängigkeit zum jeweiligen Verwendungszweck stehen:
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Maßnahmen
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Setzen Sie nur Maschinen ein, welche die grundlegenden Beschaffenheitsanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen. Sie können davon ausgehen, dass diese Anforderung erfüllt ist, wenn der Hersteller
Abb. 58 Diamantseilsäge Das Vorhandensein einer CE Kennzeichnung an den Maschinen entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Hierbei sind Gefährdungen durch die Maschine selbst, die Arbeitsumgebung und die auszuführende Tätigkeit zu berücksichtigen. Stellen Sie fest, ob eine Verwendungseinschränkung für beispielsweise Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres besteht. Für diese Personengruppen gelten besondere Bestimmungen. Bestimmungsgemäße Verwendung Berücksichtigen Sie bei Ihrer Beurteilung die örtlichen Bedingungen am Arbeitsplatz, an dem Sie die Maschine verwenden wollen, wie z. B. hochgelegene Arbeitsplätze, Zugänglichkeit oder enge Räume. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Beurteilung auch die möglichen Arbeitsumgebungen, z. B.
Stellen Sie sicher, dass die vom Hersteller bestimmten Verwendungseinschränkungen berücksichtigt werden. Achten Sie darauf, dass sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Abb. 59 Turmdrehkran Legen Sie die geeigneten technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen fest.
Einweisung und Unterweisung
(BR Rohbau S. 49) Erstellen Sie eine Betriebsanweisung unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers. Somit bestimmen Sie den Umgang und die sichere Verwendung. Weisen Sie Ihre Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung einer Maschine ein. Verwenden Sie hierfür die Betriebsanleitung des Herstellers. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten auf der Grundlage Ihrer Betriebsanweisung und erstellen Sie einen schriftlichen Nachweis. Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten, die Betriebsanleitung des Herstellers lesen und verstehen zu können. Maßnahmen gegen mechanische Gefährdungen Gewährleisten Sie, dass Start-, Brems- und Schutzeinrichtungen niemals manipuliert oder demontiert werden. Sorgen Sie beim Einsatz von Maschinen mit Versorgungsleitungen (elektrische Leitungen, Wasserleitungen etc.) dafür, dass diese keine Stolperstellen bilden. Schützen Sie Versorgungsleitungen vor dem Überfahren durch Fahrzeuge bzw. Baumaschinen. Maßnahmen gegen physikalische Gefährdungen Erwerben Sie ausschließlich vibrationsarme Maschinen, beispielsweise schwingungsgedämpfte, handgehaltene oder handgeführte Arbeitsmaschinen, welche die auf den Hand-Arm-Bereich übertragene Vibration verringern. Mindern Sie die Vibrationsbelastung Ihrer Beschäftigten durch Verringerung der Expositionszeiten und durch wechselnde Tätigkeiten. Verwenden Sie Maschinen mit schwingungsgedämpften Sitzen, die auf das richtige Körpergewicht eingestellt sind. Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung, wenn verfahrensbedingt Auslösewerte überschritten werden oder die Betriebsanleitung des Herstellers PSA fordert, z. B. Gehörschutz. Maßnahmen gegen elektrische Gefährdungen Bevorzugen Sie den Einsatz von akkubetriebenen Handmaschinen. Wenn Sie netzgespeiste elektrische Maschinen einsetzen, achten Sie darauf, dass diese nur an Anschlusspunkten (30-mA-Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vorgeschaltet) nach DGUV Information 203-006 betrieben werden. Ist ein solcher Anschlusspunkt nicht vorhanden, verwenden Sie alternativ eine ortsveränderliche Schutzeinrichtung (PRCD-S). Maßnahmen gegen chemische Gefährdungen Treffen Sie Festlegungen für den gefahrfreien Einsatz von Maschinen, die bauartbedingt durch ihren Antrieb oder den Arbeitsprozess Emissionen freisetzen, z. B. benzinbetriebene Maschinen oder Schleifmaschinen. Vermeiden Sie Gefährdungen durch Abgase in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen, z. B. durch den Einsatz von elektrisch betriebenen Maschinen. Legen Sie technische Schutzmaßnahmen fest, z. B. Absaugung bei Staubemissionen. Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, wenn verfahrensbedingt Grenzwerte überschritten werden oder die Benutzung einer solchen vom Hersteller in der Betriebsanleitung gefordert wird, z. B. Atemschutz. Instandhaltung und Prüfung Sorgen Sie dafür, dass Ersatz- und Verschleißteile den in der Betriebsanleitung beschriebenen technischen Spezifikationen entsprechen, z. B. durch die Verwendung von Originalteilen. Stellen Sie sicher, dass die Instandhaltung durch dafür qualifizierte Beschäftigte durchgeführt wird. Informieren Sie sich bei Reparaturen über die speziellen Anforderungen, z. B. bei Schweiß- und Elektroarbeiten.
Bestimmen Sie die Durchführungsintervalle von Prüfungen bzw. Wiederholungsprüfungen mittels Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Berücksichtigen Sie hierbei die Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung, die Forderungen des Regelwerkes sowie die Einsatzbedingungen. Sorgen Sie dafür, dass Prüfungen nur von hierzu befähigten und vom Unternehmer oder der Unternehmerin beauftragten Personen durchgeführt werden. Erstellen Sie Aufzeichnungen als Nachweis über die von Ihnen veranlassten Prüfungen. Abb. 60 Prüfplakette |
Maschinen zur Holzbearbeitung kommen bei Abbrucharbeiten in der Regel nur zum Trennen von Holzbauteilen zum Einsatz. Verwendet werden zum Beispiel Kettensägen, Handkreissägen und Pendelsäbelsägen. Verfahrensabhängig können die unterschiedlichsten Gefährdungen auftreten, die häufigsten sind Schnittverletzungen. Die wechselnden Einsatzorte sowie die unterschiedlichen auszuführenden Arbeiten verlangen eine besondere Sorgfalt bei der Planung und Vorbereitung des Maschineneinsatzes.
Abb. 61 Elektrische Handkettensäge |
Abb. 62 Handkreissäge |
Abb. 63 Elektrischer Fuchsschwanz |
Rechtliche Grundlagen
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Gefährdungen
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Bei der Verwendung von Holzbearbeitungsmaschinen ist mit den nachfolgend aufgeführten besonderen Gefährdungen zu rechnen, z. B. durch:
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Maßnahmen
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Beachten Sie, dass es Beschäftigungsbeschränkungen für gewisse Personengruppen gibt (z. B. für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres).
Bestimmungsgemäße Verwendung Stellen Sie ausschließlich Maschinen, die CE-gekennzeichnet und für die Arbeitsaufgabe und -umgebung geeignet sind, zur Verfügung. Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen ausgewählte Maschine für das von Ihnen bestimmte Arbeitsverfahren geeignet ist. Sie erlangen die erforderlichen Kenntnisse aus der Betriebsanleitung des Herstellers, für welche Verwendungsarten und an welchen Arbeitsplätzen die von Ihnen ausgewählte Maschine eingesetzt werden kann. Sorgen Sie dafür, dass sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Beurteilung die örtlichen Bedingungen am Arbeitsplatz, an dem Sie die Maschine verwenden wollen, wie z. B. hochgelegene Arbeitsplätze, Zugänglichkeit oder enge Räume. Weitere Einflussmöglichkeiten für die Arbeitsumgebung ergeben sich z. B. aus:
Unterweisung Erstellen Sie eine Betriebsanweisung unter Berücksichtigung Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanleitung des Herstellers. Somit bestimmen Sie den Umgang und die sichere Verwendung. Weisen Sie Ihre Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung auf die vorhandenen Gefahren und die sichere Verwendung der Maschine hin. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig auf der Grundlage Ihrer Betriebsanweisung und erstellen Sie einen schriftlichen Nachweis. Geben Sie Ihren Beschäftigten die Betriebsanleitung des Herstellers zur Einsicht. Schutz vor mechanischen Gefahren
Abb. 64 Rückschlag der Kettensäge Achten Sie darauf, dass Start-, Brems- und Schutzeinrichtungen niemals manipuliert oder demontiert werden und die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen (Schnittschutz) verwendet wird. Stellen sie sicher, dass die zu bearbeitenden Werkstücke sicher geführt bzw. fixiert werden können. Der Gefahrenbereich um die Maschine ist freizuhalten. Achten Sie darauf, dass die Arbeitsbereiche gut begehbar und frei von Stolpergefahren (z. B. Materialreste) sind. Sind für den Einsatz der Maschine elektrische Leitungen erforderlich, sorgen Sie dafür, dass diese keine Stolperstellen bilden. Schutz vor physikalischen Gefahren Gewährleisten Sie, dass sich keine anderen Beschäftigten ungeschützt im Lärmbereich der Maschine aufhalten. Reduzieren Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz, z. B. durch die Verwendung schallreduzierter Arbeitsmittel und Werkzeuge. Erwerben Sie ausschließlich vibrationsarme Hand(gehaltene)-Maschinen. Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, wenn verfahrensbedingt physikalische Grenzwerte überschritten werden oder vom Hersteller in der Betriebsanleitung PSA gefordert wird, z. B. Gehörschutz. Schutz vor Gefahrstoffen Instandhaltung und Prüfung Stellen Sie sicher, dass Ersatz- und Verschleißteile den in der Betriebsanleitung beschriebenen technischen Bestimmungen entsprechen.
Erstellen Sie Aufzeichnungen als Nachweis über die von Ihnen veranlassten Prüfungen. Abb. 65 Lärmarmes Sägeblatt für Baustellenkreissäge |
Maschinen zum Heben von Personen erleichtern und beschleunigen die Arbeiten wie z. B. bei der Demontage von Bauteilen. Sie dienen zum Befördern von Personen zu hochgelegenen Arbeitsplätzen (Bauaufzüge mit Personenbeförderung) sowie als Arbeitsplätze zur Ausführung der verschiedensten Tätigkeiten bei Abbruch- und Rückbauarbeiten. Die wechselnden Einsatzorte sowie die Vielzahl der auszuführenden Arbeiten verlangen eine sorgfältige Planung und Vorbereitung des Maschineneinsatzes.
Abb. 66 Scherenarbeitsbühne |
Abb. 67 Teleskopbühne |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Verwendung von Maschinen zum Heben von Personen ist mit den nachfolgend aufgeführten besonderen Gefährdungen zu rechnen, die unmittelbar in Abhängigkeit zum jeweiligen Verwendungszweck stehen:
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Maßnahmen
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Bestimmungsgemäße Verwendung Setzen Sie für das Heben von Personen Maschinen ein, welche vom Hersteller hierfür vorgesehen und entsprechend ausgerüstet sind. Dies sind z. B.:
Abb. 68 Teleskopbühne Verwenden Sie die Maschine/Zusatzausrüstung entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers. Stellen Sie sicher, dass Beschäftigte die Eignung und Befähigung zum sicheren Bedienen besitzen. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten auf der Grundlage der Betriebsanleitung des Herstellers. Dies kann durch eine Ausbildung oder geeignete Qualifikationsmaßnahme sichergestellt werden. Lassen Sie den Notablass üben. Stellen Sie den Beschäftigten die Betriebsanleitung des Herstellers und Ihre Betriebsanweisung zur Verfügung und ermöglichen Sie Ihnen, diese zu lesen und zu verstehen. Stellen Sie ausschließlich Maschinen, die CE-gekennzeichnet und für die Arbeitsaufgabe und -umgebung geeignet sind, zur Verfügung. Berücksichtigen Sie die örtlichen Bedingungen, an dem Sie die Maschinen verwenden wollen, wie z. B. öffentlicher Verkehrsraum, Nähe zu Freileitungen, beengte Platzverhältnisse. Achten Sie auch auf Einflüsse der möglichen Arbeitsumgebungen, wie z. B. Wettererscheinungen und Beleuchtung.
Beachten Sie, dass die Personenbeförderung mit hierfür nicht bestimmungsgemäß vorgesehenen Arbeitsmitteln (z. B. Krane) nur ausnahmsweise und nur unter Ergreifung einer Vielzahl von besonderen Maßnahmen zulässig ist. Absturzsicherung Hochgelegene Lade- bzw. Haltestellen sind immer gegen Absturz zu sichern, wenn sich der Lastträger nicht an ihnen befindet. Lassen Sie sichere Übergänge zwischen den Lade- bzw. Haltestellen und den Lastträgern vorsehen. Beachten Sie unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers, dass bei dem Risiko des Herauskatapultierens aus einer Arbeitsbühne die geeignete PSAgA zur Verfügung zu stellen ist. Diese muss speziell für die Verwendung bestimmt und zugelassen sein, z. B. Höhensicherungsgeräte mit max. Gesamtlänge 1,8 m, kantengeprüft. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über die erforderliche und richtige Verwendung von PSA gegen Absturz in den Arbeitsbühnen. Ergänzen Sie die Unterweisung mit praktischen Übungen. Lassen Sie nur die Nutzung von in der Betriebsanleitung vorgesehenen Anschlagpunkten zu. Sorgen Sie dafür, dass nur Arbeitsbühnen eingesetzt werden, die für die Benutzung von Auffangsystemen ausgelegt sind. Abb. 69 Haltestelle mit Übergang Schutz vor herabfallenden Gegenständen Stellen Sie sicher, dass Werkzeuge und Kleinmaterial in geeigneten Behältern mitgeführt werden. Bei Beschleunigungs- und Bremsbewegungen muss sichergestellt sein, dass die Beschäftigten durch umkippende oder wegrollende Gegenstände nicht verletzt werden. Gegebenenfalls sind die Gegenstände zu sichern. Sicherheitsabstände und Standsicherheit Montage, Betrieb und Demontage müssen nach der Betriebsanleitung erfolgen. Insbesondere betrifft dies beispielsweise die vorgeschriebenen Verankerungen am Bauwerk, die Ballastierung der Auslegerkonstruktionen, das Ausfahren der Abstützungen und die Einhaltung der zulässigen Tragfähigkeit (Nutzlast). Arbeiten in der Nähe von Freileitungen Wenn in der Nähe von elektrischen Freileitungen gearbeitet werden muss, beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Kapitel 3.1.5 Elektrische Gefährdungen. Instandhaltung und Prüfung Stellen Sie sicher, dass die Instandhaltung nur durch dafür qualifizierte Beschäftigte durchgeführt wird. Informieren Sie sich bei Reparaturen über spezielle Anforderungen, z. B. bei Schweiß- und Elektroarbeiten. Prüfen Sie oder Ihre Beschäftigten die Maschine vor jedem Einsatz auf augenfällige Mängel und sicherheitsrelevante Funktionen. Bestimmen Sie die Prüffristen mittels Ihrer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Hersteller und den Einsatzbedingungen. Sorgen Sie dafür, dass Prüfungen nur von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. Erstellen Sie Aufzeichnungen als Nachweis über die von Ihnen veranlassten Prüfungen. |
Durch den Einsatz von Maschinen zum Heben von Lasten wird den Beschäftigten schwere körperliche Arbeit erspart. Bei unsachgemäßer Bedienung können gehobene Lasten unkontrolliert frei werden. Lasten können sowohl geführt, z. B. mit Zahnstangenaufzügen, oder ungeführt und frei hängend, wie z. B. am Kran, gehoben werden. Die wechselnden Einsatzorte und die damit verbundene Aufstellung und Montage der Hebezeuge sowie die Vielzahl der verschiedenen auszuführenden Arbeiten verlangen eine besondere Sorgfalt bei Planung, Vorbereitung und Betrieb.
Abb. 70 Lastenaufzug |
Abb. 71 Mobilkran |
Rechtliche Grundlagen
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Gefährdungen
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Beim Heben von Lasten auf Baustellen mit Maschinen ist mit den nachfolgend aufgeführten besonderen Gefährdungen zu rechnen, die unmittelbar in Abhängigkeit zum jeweiligen Verwendungszweck stehen.
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Abb. 72 Turmdrehkrane |
Abb. 73 Mobiler Lastenaufzug |
Maßnahmen
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Bestimmungsgemäße Verwendung Stellen Sie ausschließlich Maschinen, die CE-gekennzeichnet sind, zur Verfügung.
Beurteilen Sie die persönlichen Voraussetzungen Ihrer Beschäftigten wie z. B. Qualifikation, Erfahrung, Belastbarkeit und Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Machen Sie sich ein Bild von den örtlichen Bedingungen am Arbeitsplatz, an dem Sie die Maschine verwenden wollen, z. B. öffentlicher Verkehrsraum, Nähe zu Freileitungen oder Bahnlinien. Beachten Sie auch Einflüsse der möglichen Arbeitsumgebungen wie z. B.:
Überprüfen Sie, ob Ihr Arbeitsverfahren mit der eingesetzten Maschine dem Stand der Technik entspricht. Legen Sie gegebenenfalls geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen fest, damit die Maschinen sicher verwendet werden können.
Einweisung und Unterweisung
Stellen Sie fest, ob eine Verwendungseinschränkung für bestimmte Personengruppen besteht, z. B. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Für diese Personengruppen gelten besondere Bestimmungen. Stellen Sie den Beschäftigten die Betriebsanleitung des Herstellers und Ihre Betriebsanweisung zur Verfügung und ermöglichen Sie Ihnen, diese zu lesen und zu verstehen. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten vor der Bedienung von Maschinen auf der Grundlage der Betriebsanweisung. Dokumentieren Sie die Unterweisung und die Einweisung. Beauftragen Sie die Maschinenführenden schriftlich. Unterweisen Sie auch weitere Beschäftigte im Umfeld der Maschinen, z. B. Anschläger.
Abb. 74 ZUMBau Logo Schutz vor herabfallenden Gegenständen Verwenden Sie Leitseile zur Positionierung von ungeführten Lasten. Standsicherheit und Sicherheitsabstände
Kennzeichnen Sie Gefahrbereiche und sperren Sie diese möglichst ab, z. B. Schwenkbereich der Ballastierung am Untendreherkran. Vermeiden Sie beengte Verhältnisse an Arbeitsplätzen. Gewährleisten Sie, dass sich keine anderen Beschäftigten im Gefahrenbereich aufhalten. Arbeiten in der Nähe von Freileitungen Wenn in der Nähe von elektrischen Freileitungen gearbeitet werden muss, beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Kapitel 3.1.5 Elektrische Gefährdungen. Günstige ergonomische und klimatische Bedingungen Instandhaltung und Prüfung Sorgen Sie dafür, dass Ersatz- und Verschleißteile den in der Betriebsanleitung beschriebenen technischen Spezifikationen entsprechen, z. B. durch die Verwendung von Originalteilen. Stellen Sie sicher, dass die Instandhaltung nur durch dafür qualifizierte Beschäftigte durchgeführt wird. Informieren Sie sich bei Reparaturen über die speziellen Anforderungen, z. B. bei Schweiß- und Elektroarbeiten. Sorgen Sie dafür, dass die Maschine vor jedem Einsatz auf augenfällige Mängel und sicherheitsrelevante Funktionen geprüft wird. Bestimmen Sie die Prüffristen mittels Ihrer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Hersteller, den Einsatzbedingungen und unter Einhaltung der Mindestprüffristen, z. B. bei Kranen. Sorgen Sie dafür, dass Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen bzw. Prüfsachverständigen (bei Kranen) durchgeführt werden. Erstellen Sie Aufzeichnungen als Nachweis über die von Ihnen veranlassten Prüfungen.
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Die richtige Auswahl und Verwendung von Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind eine wichtige Voraussetzung für sichere Hebe- und Transportvorgänge. Anschlag- und Lastaufnahmemittel unterliegen aufgrund ihrer besonderen Beanspruchungen einem hohen Verschleiß. Der Lagerung, Prüfung und Instandhaltung kommt deswegen eine große Bedeutung zu.
Abb. 77 Kennzeichnung eines Anschlagkettengehänges |
Abb. 78 Lasthaken mit Sicherungsfalle |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Achten Sie bei der Verwendung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln auf Baustellen insbesondere auf folgende Gefährdungen:
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Abb. 79 Kettengehänge im Schnürgang
Maßnahmen
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Schutz vor herabfallenden Gegenständen Wählen Sie die Anschlagmittel wie Seile, Ketten und Hebebänder z. B. nachfolgenden Kriterien aus:
Anschlag- und Lastaufnahmemittel dürfen über ihre zulässige Tragfähigkeit hinaus nicht belastet werden. Die Tragfähigkeit ist, neben weiteren wichtigen Informationen, der Kennzeichnung zu entnehmen. Lassen Sie die Lasten nur an nachgewiesenen und gekennzeichneten Anschlagpunkten anschlagen. Beachten Sie bei der Verwendung/Inverkehrbringung von selbst hergestellten Lastaufnahmemitteln (z. B. Transportankern, Anschlagösen, Klemmen) die einschlägigen europäischen und nationalen Vorgaben, wie beispielsweise die Anbringung der Kennzeichnung und die Erstellung einer Betriebsanleitung. Beachten Sie, dass bei der Verwendung mehrsträngiger Gehänge nur zwei Stränge als tragend angenommen werden dürfen, wenn keine Ausgleichseinrichtungen vorhanden sind. Der maximale Neigungswinkel des Anschlagmittels darf 60 Grad nicht überschreiten. Sorgen Sie dafür, dass lange stabförmige Lasten nicht in Einzelschlingen angeschlagen, sondern mit beispielsweise Traversen gehoben werden, damit sie nicht durchbiegen, brechen oder herausrutschen können. Lassen Sie nur Anschlagmittel verwenden, die mit Sicherheitshaken ausgerüstet sind. Müssen Lasten mit scharfen Kanten gehoben werden, sind die verwendeten Anschlagmittel durch Kantenschoner oder Schläuche zu schützen. Verwenden Sie auf Baustellen nur formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel. Gewährleisten Sie, dass Lasten mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln nicht über Beschäftigte gehoben werden. Auf Baustellen eingesetzte Klemmen müssen formschlüssig wirken oder mit einer zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung (z. B. Netze, Käfige, Ketten) ausgerüstet sein. Abb. 80 Kranbare Gitterbox
Unterweisen Sie die an den Hebevorgängen beteiligten Beschäftigten (Kranführende, Anschläger) in die bestimmungsgemäße Verwendung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln, in die richtige Auswahl der Anschlagart und -weise und in die Erkennung von sicherheitsrelevanten Mängeln an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Entziehen Sie Anschlag- und Lastaufnahmemittel der weiteren Benutzung, wenn Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit beeinträchtigen. Abb. 81 Beispiele für Ablegekriterien von Drahtseilen
Absturzsicherung Stellen Sie sicher, dass sich die Beschäftigten während der Hebe- und Transportvorgänge nicht auf den Lastauf- nahmemitteln, wie z. B. Traversen, Krangabeln oder auf der Last selbst aufhalten. Lastaufnahmemittel dürfen nicht über deren Rand hinaus beladen werden. Herausragende Lasten sind gegebenenfalls gegen Herabfallen gesondert zu sichern. Verzichten Sie bei der Demontage von Fertigteilen auf die Verwendung von Klemmen ohne formschlüssige Halteeinrichtung wie z. B. Netze, Planen, Sicherungsbügel. Bei einem unvermeidbaren Aufenthalt von Beschäftigten im Gefahrenbereich (bedingt durch das manuelle Führen der Last) ist ein kraftschlüssiges Heben von Lasten nicht zulässig. Abb. 82 Traverse bei Demontage Schutz vor Stromschlag Beachten Sie dabei die Abmessungen der zu hebenden Lasten, die Länge der Anschlagmittel, die konstruktive Gestaltung der Lastaufnahmemittel sowie ein mögliches Pendeln der hängenden Last.
Lagerung, Instandhaltung und Prüfung Gewährleisten Sie, dass eine regelmäßige Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers durchgeführt wird. Sorgen Sie dafür, dass Ersatz- und Verschleißteile den in der Betriebsanleitung beschriebenen technischen Spezifikationen entsprechen. Stellen Sie sicher, dass die Instandhaltung nur durch dafür qualifizierte Beschäftigte durchgeführt wird. Prüfen Sie oder Ihre Beschäftigten die Anschlag- und Lastaufnahmemittel vor jedem Einsatz auf augenfällige Mängel und sicherheitsrelevante Funktionen. Bestimmen Sie die Prüffristen mittels Ihrer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Hersteller, den Einsatzbedingungen und unter Einhaltung der Mindestprüffristen. Sorgen Sie dafür, dass Prüfungen nur von zur Prüfung befähigten und vom Unternehmer oder der Unternehmerin beauftragten Personen durchgeführt werden. Erstellen Sie Aufzeichnungen als Nachweis über die von Ihnen veranlassten Prüfungen der Anschlag- und Lastaufnahmemittel. |
Abbrucharbeiten an Bauwerken und technischen Anlagen können mit einer Vielzahl von verschiedenen Abbruchverfahren und -maschinen realisiert werden. In Abhängigkeit vom Abbruchobjekt, dem gewählten Verfahren und den örtlichen Umgebungsbedingungen bestehen dabei unterschiedliche Gefährdungen. Daher müssen Sie die Abbrucharbeiten mit besonderer Sorgfalt planen und vorbereiten. Erstellen Sie vor Aufnahme der Abbrucharbeiten eine schriftliche Abbruchanweisung.
Abb. 83 Ferngesteuerte Abbruchmaschine |
Abb. 84 Abbruchbagger mit Longfrontausrüstung |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei Abbrucharbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:
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Abb. 85 Bohrhammer mit Absaugung
Maßnahmen
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Planen und Vorbereiten der Abbrucharbeiten Legen Sie unter Beachtung der Baukonstruktion das Abbruchverfahren sowie die Reihenfolge der durchzuführenden Arbeiten fest. Erstellen Sie eine schriftliche Abbruchanweisung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen. Planen Sie sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege. Sichern Sie das Abbruchobjekt und den Baustellenbereich gegenüber unbefugtem Betreten durch Dritte. Abbruchanweisung
Weisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Abbruchanweisung in die Arbeiten ein.
Durchführung der Abbrucharbeiten
Abb. 86 ZUMBau Logo Baustelleneinrichtung, Sanitäreinrichtungen, Verkehrswege
Absperren Gefahrenbereiche Befahrbarkeit von Anlagen und Bauteilen
Vorhandene Versorgungsleitungen Brand und Explosion Unterbrechen Sie beim Antreffen von nicht erkannten oder aufgebrochenen Kampfmitteln/Blindgängern sofort die Arbeiten und informieren Sie die zuständigen Stellen.
Gebäudeschadstoffe und Biostoffe
Ergonomische Arbeitsverfahren
Staubbekämpfung
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Vor dem Abbruch baulicher und technischer Anlagen erfolgt in der Regel eine Entkernung. Dabei werden am Abbruchobjekt befestigte oder eingebaute Anlagen und Gegenstände, die keinen Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerkes oder der Anlage haben, z. B. Fenster, Türen, Rohrleitungen und nichttragende Wände beseitigt. Vor einer Entkernung ist häufig eine Entrümpelung von z. B. Mobiliar und Bodenbelägen notwendig. Hier können unterschiedliche Gefährdungen, z. B. durch Stolpern, Rutschen, Stürzen sowie durch Gebäudeschadstoffe und Biostoffe auftreten. Treffen Sie auch Maßnahmen gegen hohe Belastungen Ihrer Beschäftigten beim Heben und Tragen schwerer Lasten.
Abb. 89 Ausbau Wandverkleidung |
Abb. 90 Ausbau Fußbodenbelag |
Abb. 91 Absetzcontainer |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei Entkernungs- und Entrümpelungsarbeiten bestehen insbesondere folgenden Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Planen der Entkernungsarbeiten Sorgen Sie für sichere Verkehrswege im und außerhalb des Abbruchobjektes. Sichern Sie das Abbruchobjekt und den Baustellenbereich gegenüber unbefugtem Betreten durch Dritte. Versorgungsleitungen Lassen Sie Leitungen, welche nicht mehr benötigt werden, durch den Eigentümer bzw. das Versorgungsunternehmen abstellen und gegebenenfalls das enthaltene Medium entleeren. Ermitteln Sie die im Arbeitsbereich verlaufenden unter Spannung stehenden elektrischen Leitungen. Veranlassen Sie die Freischaltung der elektrischen Leitungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Leitungen nicht wieder unter Spannung gesetzt werden können. Kennzeichnen Sie Medien, wie z. B. elektrische Leitungen, wenn diese benötigt werden und informieren Sie Ihre Beschäftigten. Gefahrstoffe, Biostoffe
Beauftragen Sie gegebenenfalls eine Fachfirma mit der Beseitigung dieser Stoffe. Vermeiden Sie Gefährdungen durch Abgase und Dieselpartikel in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen, z. B. durch den Einsatz von elektrisch betriebenen Maschinen. Entrümpelungsarbeiten Verwenden Sie Transportmittel, wie z. B. Kompaktlader zum Befördern von schweren Gegenständen. Nutzen Sie Aufzüge zum vertikalen Transport von Material. Entkernungsarbeiten Minimieren Sie Risiken durch Einsatz ferngesteuerter Abbruchmaschinen. Beachten Sie beim Befahren mit Abbruchmaschinen die Tragfähigkeit der Geschossdecken. Schaffen Sie geeignete Abwurfmöglichkeiten mit entsprechenden Absturzsicherungen. Abwurfschächte müssen regelmäßig beräumt werden. Überlasten Sie Geschossdecken nicht durch Abbruchmaterial. Entfernen von Zwischendecken Beim Abbruch von Zwischendecken dürfen die Beschäftigten nicht durch herabfallende Teile gefährdet werden. Sperren Sie die Zugangsbereiche ab. In Zwischendecken vorhandene Gefahrstoffe, wie z. B. alte Mineralwolle, sind gesondert zurückzubauen. Abbruch nichttragender Wände, Verkleidungen Abb. 92 Beräumung von Schutt Zwischenwände dürfen nicht durch Einschlitzen oder Unterhöhlen zum Einsturz gebracht werden. Überlasten Sie Gerüste nicht durch lagerndes oder herunterfallendes Abbruchmaterial. Leichtbauwände sind häufig mit Dämmstoffen gefüllt. Trennen Sie die Baustoffe umweltgerecht und halten Sie die Arbeitsschutzvorschriften im Umgang mit Gebäudeschadstoffen ein. Rückbau Fußbodenestriche Wählen Sie ein weitgehend staubfreies Arbeitsverfahren. Schlackenfüllungen sollen durch Fachfirmen mittels Sauggeräten unter Vermeidung einer Staubfreisetzung entfernt werden. Nehmen Sie Trittschalldämmungen unter Verwendung von Faserbindemitteln schonend auf, damit die Faserfreisetzung begrenzt wird. Grenzen Sie Arbeitsbereiche staubdicht, z. B. durch Folienwände, ab. Entfernen von Fenstern, Balkontüren Erhalten Sie vorhandene Absturzsicherungen wie Balkongeländer. Beseitigen Sie neu geschaffene Absturzgefahren umgehend durch Absturzsicherungen. Entfernen von vertikalen Medienleitungen Decken Sie entstehende Öffnungen umgehend unverschiebbar und durchtrittsicher ab. Zur Vermeidung von Stolper- und Sturzunfällen sind auch kleinere Öffnungen im Bereich der Verkehrswege zu sichern. Beachten Sie bei Brennschneid- und Trennschleifarbeiten die Bestimmungen des Brand- und Explosionsschutzes. Entfernen Sie brennbare Stoffe vorher aus dem Gefahrenbereich. Halten Sie Feuerlöscher vor. Trennen und Lagern der Stoffe Sehen Sie geeignete Lagerungsflächen und -möglichkeiten, wie z. B. Container, vor. Verwenden Sie Absetzcontainer nur im bodennahen Bereich. Verwenden Sie auf den Geschossdecken nur kranbare Container. Stellen Sie sicher, dass keine umweltschädlichen Stoffe in den Boden, die Kanalisation und das Grundwasser gelangen können. Sorgen Sie für einen regelmäßigen Abtransport der ausgebauten Ausrüstungsgegenstände und des Abbruchmaterials. |
Der Einsatz von Abbruchmaschinen ermöglicht sichere Teil- sowie Totalabbrüche von Bauwerken. Unkontrolliert herabfallende oder umstürzende Bauteile stellen eine wesentliche Gefährdung bei maschinellen Abbrucharbeiten dar. Sorgen Sie dafür, dass Abbruchbagger eine genormte Sicherheitskabine mit Schutzgittern besitzen. Es dürfen sich keine Personen in den abzubrechenden Bauwerksteilen sowie im Gefahrenbereich des Abbruchbaggers aufhalten. Sorgen Sie dafür, dass vor den maschinellen Abbrucharbeiten vorhandene Schadstoffe fachgerecht entfernt werden.
Abb. 93 Abbruchbagger mit Longfrontausrüstung |
Abb. 94 Kabine mit Schutzgitter |
Abb. 95 Ferngesteuerte Abbruchmaschine |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei maschinellen Abbrucharbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:
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Maßnahmen
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Planen und Vorbereiten der Abbrucharbeiten Weisen Sie Ihren Baugeräteführer bzw. Ihre Baugeräteführerin und die weiteren auf der Baustelle tätigen Beschäftigten in die Abbruchaufgabe ein. Nutzen Sie hierfür Ihre schriftliche Abbruchanweisung. Aufsichtführende bei Abbrucharbeiten
Anforderungen an Abbruchbagger Die Leistungsfähigkeit des Abbruchbaggers muss auf die Anforderungen der Abbruchwerkzeuge abgestimmt sein. Abbruchbaggerkabinen müssen zum Schutz des Maschinenführers bzw. der Maschinenführerin vor herabfallenden Gegenständen mit Schutzgitter FOPS (Falling Object Protective Structure) und von vorne FGPS (Front Guard Protective Structure) ausgestattet sein. Beachten Sie die in der Betriebsanleitung des Herstellers der Abbruchmaschine enthaltenen Sicherheitshinweise. Anforderungen an Abbruchmaschinenführende
Abb. 96 ZUMBau Logo Sicherheitsabstände
Abb. 97 Sicherheitsabstände Sichere Durchführung der Abbrucharbeiten Sorgen Sie dafür, dass die Ausführung maschineller Abbrucharbeiten durch einen fachlich geeigneten und weisungsbefugten Aufsichtführenden beaufsichtigt wird. Der Aufenthalt von Personen in den abzubrechenden Bauwerksteilen sowie im Gefahrbereich des Abbruchbaggers ist während der Abbrucharbeiten verboten. Sorgen Sie für eine sichere, möglichst waagerechte und ebene Standfläche des Abbruchbaggers. Sie muss hohlraumfrei und tragfähig sein. Hohlräume, wie z. B. Keller, sollen vor dem Befahren mit dem Abbruchbagger verfüllt werden. Beseitigen Sie dazu die Kellerdecken. Das Verfüllmaterial ist ausreichend zu verdichten. Sollen Decken von Kellern oder anderen Räumen erhalten bleiben und sollen diese mit Abbruchmaschinen befahren werden, ist die Tragfähigkeit dieser Decken nachzuweisen. Gegebenenfalls sind die Decken geeignet abzustützen und die Lasten sicher abzuleiten. Vermeiden Sie eine Geräteüberlastung durch Schutt, Bauteile oder durch Verfangen der Arbeitswerkzeuge. Entfernen Sie vorab labile Bauteile. Weisen Sie Ihren Geräteführer bzw. Ihre Geräteführerin an, dass er die Abbruchtätigkeiten so durchführt, dass keine Bauteile in Richtung des Abbruchbaggers herabfallen. Bauteile dürfen nicht durch Unterhöhlen oder Einschlitzen zum Einsturz gebracht werden. Sorgen Sie für die Kleinstückigkeit des Abbruchmaterials durch die richtige Wahl des Abbruchwerkzeuges, z. B. Pulverisierer. Rüsten Sie Einziehhaken und Arbeitsstiele an Abbruchbaggern mit Abweisblechen aus. Räumen Sie Schuttmassen kontinuierlich ab, damit Wände, Stützen und Decken nicht überlastet werden. Bei unerwarteten Gefahrensituationen hat Ihr Abbruchbaggerfahrer bzw. Abbruchbaggerfahrerin die Arbeiten sofort einzustellen und den Aufsichtführenden zu informieren. Im Baustellenbereich müssen grundsätzlich Warnkleidung, Industrieschutzhelm und Sicherheitsschuhe getragen werden. Verkehrswege Aufschüttungen als Standfläche
Staubbekämpfung Staubbindung durch Wasser ist durch den Einsatz von Staubbindeanlagen, Sprühdüsen am Abbruchwerkzeug oder mit Hilfe von ausreichend bemessenen Wasserschläuchen möglich. Sorgen Sie dafür, dass die Personen, die mit der Staubbekämpfung beschäftigt sind, nicht durch die Abbrucharbeiten gefährdet werden. Maschinenführende haben bei Staubfreisetzung die Tür der Fahrerkabine geschlossen zu halten. Abb. 98 Staubbindeanlage |
Manuelle Abbrucharbeiten erfolgen üblicherweise unter Zuhilfenahme handgeführter Abbruchwerkzeuge. Neben typischen Gefährdungen für die Beschäftigten durch Absturz, herabfallende bzw. umkippende Teile, bestehen Gesundheitsgefahren durch Überlastung des Muskel-Skelett-Systems, Hand-/Armvibrationen, mineralischem Staub sowie Lärm. Wählen Sie die Abbruchverfahren so aus, dass Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten minimiert werden. Bevorzugen Sie maschinelle Abbruchverfahren.
Abb. 99 Manuelle Abbrucharbeiten |
Abb. 100 Abbruchhammer mit Absaugung |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei manuellen Abbrucharbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:
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Maßnahmen
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Planen der manuellen Abbrucharbeiten Reduzieren Sie die Belastungen und Gefährdungen Ihrer Beschäftigten durch die Auswahl geeigneter Abbruchverfahren, -werkzeuge und Hilfsmittel, z. B. durch den Einsatz von:
Abb. 101 Abbrucharbeiten mit PSAgA Durchführung der Abbrucharbeiten Führen Sie die Abbrucharbeiten so durch, dass Beschäftigte nicht durch kippende bzw. fallende Bauteile gefährdet werden können. Es ist verboten, Bauteile durch Unterhöhlen oder Einschlitzen zum Einsturz zu bringen. Achten Sie darauf, dass Treppenhäuser und Geländer möglichst lange erhalten werden. Halten Sie die Verkehrswege frei von Abbruchmaterial. Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze und Verkehrswege. Überlasten Sie Decken und Wände nicht durch die Anhäufung von Bauschutt. Beräumen Sie diese Bereiche regelmäßig. Verwenden Sie geschlossene Schuttrutschen. Bei der Befüllung der Schuttrutschen dürfen keine Absturzgefahren für Ihre Beschäftigten bestehen. Brechen Sie die Bauteile so ab, dass handhabbare Einzelteile entstehen. Eine Nachzerkleinerung sollte später maschinell im Außenbereich oder auf dem Recyclingplatz durchgeführt werden. Lassen Sie keine abzubrechenden Bauteile auf Gerüstbeläge oder nichttragfähige Untergründe fallen. Achten Sie darauf, dass manuelle Abbrucharbeiten nicht gleichzeitig in direkt übereinanderliegenden Bereichen durchgeführt werden. Absturzsicherung, Öffnungen Abb. 102 ferngesteuerte Abbruchmaschine statt handgeführte Werkzeuge Sichern Sie Gefahrenbereiche durch feste Absperrungen und kennzeichnen Sie diese. Sichern Sie Öffnungen durch durchtrittsichere und unverschiebbare Abdeckungen. Kontrollieren Sie regelmäßig Abdeckungen und Absturzsicherungen. Abb. 103 Absturzsicherung an Schuttrutsche Gerüste, Arbeitsbühnen Gerüste müssen für die Belastung der Maschinen und der abzulegenden Bauteile ausgelegt sein. Lassen Sie Gerüste nur durch fachkundige Unternehmen oder durch eigene Beschäftigte mit entsprechenden Fachkenntnissen errichten. Prüfen Sie vor und während der Benutzung Gerüste auf einen betriebssicheren Zustand. Befähigen Sie Ihre Beschäftigten, Gerüstmängel zu erkennen. Beräumen Sie die Gerüste regelmäßig von Abbruchmaterial. Persönliche Schutzausrüstungen Weisen Sie Ihre Beschäftigten in die Benutzung der PSA ein und überprüfen Sie, dass Ihre Beschäftigten die PSA benutzen.
Leitern als Arbeitsplätze Sicherung Bauteile Sichern Sie Gefahrenbereiche, in die gelöste Teile fallen können. Sperren Sie diese Bereiche ab oder sichern Sie diese durch Warnposten. Materialtransport Zerlegen Sie Bauteile in handhabbare Größen, wenn ein manueller Transport notwendig ist. Wenn das Tragen von Lasten unvermeidbar ist, stellen Sie sicher, dass die Lasten von den Beschäftigten möglichst beidseitig und dicht am Körper getragen werden.
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Betonbohr- und -sägearbeiten dienen der Herstellung von Öffnungen und dem Abbruch von Bauteilen. Durch die Verwendung von Diamantwerkzeugen ist es möglich, Beton und Mauerwerk sicher, erschütterungsarm und bei korrektem Einsatz auch staubarm zu bearbeiten. Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen insbesondere durch bewegte Maschinenteile, Absturz, Lärmbelastung und Zwangshaltungen. Gestalten Sie die Arbeitsplätze unter Beachtung ergonomischer Regeln. Verwenden Sie geeignete Hilfsmittel zur Erleichterung der Handhabung sowie des Transportes schwerer Maschinen- und Bauteile.
Abb. 104 Kernbohrgerät
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Durchführung von Betonbohr- und -sägearbeiten bestehen insbesondere die nachfolgend aufgeführten Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Betreiben von Betonbohr- und -sägemaschinen Befestigen Sie die Führungsschienen und Grundplatten der Betonbohr- und -sägemaschinen sicher. Verwenden Sie geeignete Dübel entsprechend des Befestigungsuntergrundes. Vermeiden Sie eine Biegebeanspruchung der Befestigungsbolzen durch winkelgerechten Einbau der Dübel. Überprüfen Sie, dass die herstellerseitig vorgeschriebenen Schutzabdeckungen der Werkzeuge durch Ihre Beschäftigten benutzt und richtig eingestellt werden. Die Werkzeuge sind vor dem Beginn der Arbeiten auf mögliche Risse, Verschleiß und sonstige Beschädigungen zu überprüfen. Lassen Sie vor Schneidbeginn das Werkzeug leerlaufen. Anforderungen an das Bedienpersonal von Maschinen Machen Sie Ihre Beschäftigten auf die Gefahren durch einen unsachgemäßen Betrieb der Maschinen aufmerksam, z. B. durch eine nicht ausreichende Befestigung der Maschinen. Unterweisen Sie dazu Ihre Beschäftigten regelmäßig. Abb. 105 Betonsägearbeiten
Arbeiten in umschlossenen Räumen Verwenden Sie bevorzugt Maschinen mit Elektro- oder Hydraulikantrieb und vermeiden Sie den Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren in umschlossenen Räumen (Gefahr von Sauerstoffmangel und giftigen Gasen). Absturzsicherung Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsplätze für die vorgesehenen Betonbohr- und -sägearbeiten über geeignete Verkehrswege erreichbar sind. Beachten Sie, dass die Arbeitsplätze tragfähig und von Hindernissen beräumt sind. Sichern Sie nicht zu betretende Bereiche durch feste Absperrungen. Hochgelegene Arbeitsplätze Sollte Ihr Auftraggeber die Gerüste bauseits stellen, vergewissern Sie sich über den betriebssicheren Zustand der Gerüste. Leitern sind grundsätzlich kein sicherer Arbeitsplatz für Betonbohr- und -sägearbeiten. Daher dürfen Leitern nur im Ausnahmefall verwendet werden. Abb. 106 Seilsäge Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Vergewissern Sie sich, dass sich keine elektrischen Leitungen und Anlagen in Ihren Bohr- und Sägebereich befinden. Stellen Sie die Spannungsfreiheit möglicher elektrischer Leitungen und Anlagen vor Beginn der Arbeiten sicher. Abb. 107 Elektroverteiler mit allstromsensitiver (Typ B) RCD Sicherung Bauteile Mineralischer Staub Handabbruchwerkzeuge sind nur in Verbindung mit Absaugeinheiten und Bauentstaubern zu verwenden. Lärmschutz Wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) überschritten wird, müssen Sie Ihren Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Weisen Sie Ihre Beschäftigten an, den zur Verfügung gestellten Gehörschutz zu benutzen. Transport von Bauteilen Wenn das Tragen von Lasten unvermeidbar ist, stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten die Lasten möglichst beidseitig und dicht am Körper tragen.
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Die Demontage von Bauteilen dient dem weitgehend zerstörungsfreien Rückbau von Bauwerken bzw. Bauteilen. Dabei wird das Bauwerk in Einzelteile bzw. in mit einem Hebezeug bewegbare Teile zerlegt. Diese Teile werden in der Regel von der Abbruchbaustelle abtransportiert, um anschließend entsorgt, aufbereitet oder als Ganzes wiederverwendet zu werden. Beim Demontieren bestehen insbesondere Gefährdungen durch herabfallende oder umkippende Teile. Führen Sie Demontagen so aus, dass unsichere und instabile Zustände verhindert werden. Setzen Sie nur ausreichend dimensionierte Hebezeuge ein.
Abb. 108 Demontage eines Turms aus Stahlbeton |
Abb. 109 Rückbau einer Gebäudehülle |
Abb. 110 Anschlagen eines Bauteils |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei Demontagearbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:
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Maßnahmen
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Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen: Vorbereiten der Demontagearbeiten Erstellen Sie die Abbruchanweisung (Demontageanweisung) mit allen notwendigen sicherheitstechnischen Angaben. Durch maschinelle Verfahren, wie Bohren und Sägen ist es möglich, körperliche Belastungen Ihrer Beschäftigten beim Lösen der Bauteile zu verringern. Demontageanweisung (Abbruchanweisung)
Organisation Beauftragen Sie fachlich geeignete Aufsichtführende. Sorgen Sie für ausreichende Qualifikation Ihrer Beschäftigten, insbesondere der Anschläger und Anschlägerinnen sowie der Bediener von Kranen und Hubarbeitsbühnen. Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen (z. B. Abbruchanweisung, Betriebsanleitungen von Kranen, Lastaufnahmemitteln und Hubarbeitsbühnen) auf der Baustelle vorhanden sind. Beachten Sie bei der Baustelleneinrichtung, dass geeignete Krane zum Einsatz kommen.
Hochgelegene Arbeitsplätze Abb. 111 Absturzsicherung vor der Demontage anbringen Abb. 112 Demontage Wandelement Geeignet sind die Verwendung von Gerüsten und Hubarbeitsbühnen sowie die Sicherung mittels Seitenschutz oder Abdeckungen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz müssen Sie den geeigneten Anschlagpunkt festlegen und die Beschäftigten besonders unterweisen. Ergänzen Sie die Unterweisung mit praktischen Übungen. Sorgen Sie für die geeigneten Notfall- und Rettungsmaßnahmen. Sicherer Transport von Lasten Lassen Sie die Lasten nur an dafür geeigneten Anschlagpunkten anschlagen. Die Tragfähigkeit der Anschlagpunkte ist gegebenenfalls rechnerisch oder durch Versuche nachzuweisen. Reißen Sie Bauteile nicht los, sondern lösen Sie die Bauteile vor dem Anheben, z. B. durch hydraulische Pressen. Standsicherheit Vor dem Lösen der Lastaufnahmemittel sind Bauteile so zu sichern, dass sie nicht umkippen, abstürzen oder auf sonstige Art ihre Lage verändern können. Stellen Sie die Standsicherheit von freistehenden Bauteilen, wie z. B. Wandelemente, erforderlichenfalls durch die Verwendung von Druck- und Zugstützen sicher. Beachten Sie, dass Witterungseinflüsse, wie z. B. Wind, die Standsicherheit beeinträchtigen können. Stellen Sie sicher, dass Hebezeuge, Hubarbeitsbühnen oder ähnliches standsicher aufgestellt sind. Verwenden Sie lastverteilende Unterlagen unter den Stützfüßen und halten Sie den Sicherheitsabstand zu Böschungskanten von Baugruben und Gräben ein. Maßgebend für die Größe der lastverteilenden Unterlagen sind der maximale Stützendruck und die zulässige Bodenpressung. Der Stützendruck kann der Betriebsanleitung der verwendeten Maschine entnommen werden. Schutz vor Stromschlag Wenn in der Nähe von elektrischen Freileitungen gearbeitet werden muss, beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Kapitel 3.1.5 Elektrische Gefährdungen. Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre elektrischen Betriebsmittel in einem sicheren Zustand befinden (regelmäßige Prüfung durch Elektrofachkraft, Sichtprüfung vor dem Einsatz). |
Die Demontage technischer Anlagen umfasst in der Regel den Rückbau von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen. Hierbei bestehen insbesondere spezifische Gefährdungen durch in Rohrleitungen oder Anlagenteilen enthaltene Gefahrstoffe. Stellen Sie sicher, dass die zu demontierenden technischen Anlagen energiefrei sind, das bedeutet, dass keine Gefahren durch gespeicherte Energien für die Beschäftigten bestehen.
Abb. 113 Demontage Kessel
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Demontage von technischen Anlagen bestehen zusätzlich zu den bereits genannten Gefährdungen bei allgemeinen Demontagearbeiten insbesondere weitere Gefährdungen durch:
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Abb. 114 Rückbau einer Gebäudehülle |
Abb. 115 Brennschneidarbeiten |
Maßnahmen
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Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen: Arbeitsvorbereitung Treffen Sie bei Demontagen unter beengten Platzverhältnissen detaillierte Festlegungen zum Ablauf und den zu verwendeten Hilfsmitteln. Abb. 116 Demontagehilfe Gefahrstoffe und Biostoffe Erkundigen Sie sich beim Betreiber der Anlage bzw. dem Auftraggeber, inwieweit noch Betriebsstoffe, wie z. B. Öle oder Chemikalien, in den technischen Anlagen enthalten sind. Überprüfen Sie diese Angaben vor Aufnahme der Arbeiten. Erkundigen Sie sich beim Betreiber der Anlage bzw. dem Auftraggeber, inwieweit noch Betriebsstoffe, wie z. B. Öle oder Chemikalien, in den technischen Anlagen enthalten sind. Überprüfen Sie diese Angaben vor Aufnahme der Arbeiten. Erstellen Sie auf Grundlage des vom Auftraggeber bereit zu stellenden Arbeits- und Sicherheitsplanes Ihre Gefährdungsbeurteilung und legen Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen fest. Stellen Sie bei Antreffen unbekannter Substanzen die Arbeit unverzüglich ein und informieren Sie Ihren Auftraggeber. Erstellen Sie Betriebsanweisungen für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen. Halten Sie Notfallinformationen für Einsatzkräfte bei Havarien vor und erstellen Sie einen Alarmplan. Prüfen Sie die Dichtheit und die Beschaffenheit von Gebinden vor deren Handhabung bzw. Umlagerung. Legen Sie geeignete Zwischenlagerungsplätze für gefährliche bzw. kontaminierte Anlagenteile fest. Brand- und Explosionsschutz Sorgen Sie während der Schweißarbeiten für eine Brandwache und geeignete Feuerlöschmittel. Schweiß- und Brennschneidarbeiten Legen Sie die Trennschnitte so fest, dass keine Gefährdungen für Ihre Beschäftigten entstehen. Sichern Sie Gasflaschen gegen Umsturz und lagern Sie diese nicht auf Verkehrswegen. Schützen Sie Gasschläuche vor mechanischen und thermischen Beanspruchungen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Schweißpersonal die Persönlichen Schutzausrüstungen, wie Schutzbrillen, Schutzhandschuhe und Schweißerschürze benutzen. Bei Schweiß- und Brennschneidarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr muss eine Schweißerlaubnis vorliegen. In Abhängigkeit von den Materialien und dessen eventuellen Beschichtungen sowie dem Schweiß- bzw. Brennschneidverfahren können Gase und Partikel in unterschiedlichen Konzentrationen freigesetzt werden. Wählen Sie vorrangig emissionsarme Schweiß- und Schneidverfahren aus. Sorgen Sie gegebenenfalls für lüftungstechnische (z. B. Absaugungen an der Entstehungsstelle), organisatorische (z. B. Arbeitsablauf) und personenbezogene (z. B. fremdbelüftete Schweißerschutzhelme) Schutzmaßnahmen.
Hilfsmittel Weisen Sie Ihre Beschäftigten in die ordnungsgemäße Verwendung der Hilfsmittel ein. Elektrische Gefährdungen Da die elektrische Gefährdung in engen und leitfähigen Umgebungen besonders groß ist, verwenden Sie als Zusatzschutz Trenntransformatoren oder betreiben Sie Ihre Arbeitsmittel mit Schutzkleinspannung.
Prüfen Sie Ihre eingesetzten elektrischen Arbeitsmittel regelmäßig entsprechend den in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüfintervallen.
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Durch Sprengungen können Bauwerke oder technische Anlagen zum Kippen oder Einsturz gebracht werden. Bei Abbruchsprengungen bestehen u. a. Gefährdungen durch Streuflug, Staub und den Umgang mit Sprengmitteln (gefahrstoffhaltig, explosionsgefährlich). Mit einer detaillierten Sprengplanung und dem Einsatz von fachkundigem Personal minimieren Sie Gefährdungen und gewährleisten zugleich ein optimales Sprengergebnis.
Abb. 117 Schornsteinsprengung |
Abb. 118 Gebäudesprengung |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Durchführung von Sprengungen bestehen insbesondere folgende Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen sind, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, umfangreiche Maßnahmen zu treffen. Beachten Sie, dass Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen nur von Sprengberechtigten ausgeführt werden dürfen, die hierfür einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz besitzen. Maßnahmen in der Planungs- und Vorbereitungsphase Überprüfen Sie, ob die erforderlichen Vorarbeiten (Entkernung, Entfernung von Gebäudeschadstoffen etc.) durchgeführt wurden. Hierfür hat Ihnen der Auftraggeber entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Binden Sie gegebenenfalls ein Büro für Baustatik/Abbruchstatik in die Planung ein. Dieses soll den Sprengberechtigten hinsichtlich der Besonderheiten der Baukonstruktion und der Standsicherheit beraten. Treffen Sie in Abstimmung mit dem oder der Sprengberechtigten, Planer bzw. Planerinnen und Statiker bzw. Statikerin Festlegungen zur
Abb. 119 Fallbett für eine Schornsteinsprengung Sorgen Sie dafür, dass Spreng-, Bohr- und Zündpläne erstellt sowie Lademengen berechnet werden. Planen Sie gegebenenfalls erforderliche Gerüste und Aufstiege, z.B. für Bohr- und Ladearbeiten, ein. Erstellen Sie Betriebsanweisungen, z. B. zum Umgang mit Sprengmitteln, zum Verhalten bei Versagern und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten. Sorgen Sie dafür, dass die Sprengung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt wird.
Maßnahmen in der Durchführungsphase Beachten Sie, dass bei Sprengarbeiten der Sprengberechtigte auf der Baustelle allein verantwortlich und weisungsberechtigt ist. Der Umgang mit Spreng- und Zündmitteln ist nur dem oder der Sprengberechtigten und seinen von ihm oder ihr beaufsichtigten Hilfskräften gestattet. Achten Sie auf sicher begehbare Verkehrswege und Arbeitsplätze und treffen Sie Maßnahmen gegen Absturzgefahr. Sorgen Sie dafür, dass beim unmittelbaren Umgang mit Sprengmittel, wie z. B. beim Laden und beim Herstellen der Zündanlage, Unbeteiligte ferngehalten sowie die entsprechenden Bereiche abgesperrt werden. Legen Sie beim Umgang mit Sprengmitteln im Radius von 25 m einen Brandschutzbereich fest. In diesem Bereich dürfen u. a. keine Schweiß-, Schneid- oder andere Funken reißende Arbeiten ausgeführt und nicht geraucht werden. Schützen Sie Personen und Sachwerte vor Streuflug/Splitterwirkung. Decken Sie die Sprengebenen und die zu schützenden Flächen mit geeigneten Materialien, z. B. Textilvlies, Maschendraht, Gummimatten ab. Beachten Sie beim Umgang mit Zündsystemen, insbesondere beim elektrischen Zündverfahren, die möglichen Einwirkungen von elektrischen Fremdenergien wie z. B. Streuströme, Gewitter, Sendeanlagen. Verwenden Sie gegebenenfalls unempfindlichere Systeme, z. B. die nicht elektrische Zündung. Legen Sie gemeinsam mit der oder dem Sprengberechtigten den Sprengbereich fest und sorgen Sie für dessen Absperrung und Kontrolle.
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Vermeiden Sie den Hautkontakt mit Sprengstoffen.
Unterrichten Sie alle Beteiligten und gegebenenfalls auch Dritte über die Bedeutung der Sprengsignale.
Die Sprengstelle darf erst nach Abzug der Sprengschwaden und nach Freigabe durch den verantwortlichen Sprengberechtigten betreten werden. Nicht gezündete Sprengmittel/ Versager dürfen nur durch den Sprengberechtigten beseitigt werden. Gegebenenfalls ist hierfür ein Sachverständiger bzw. eine Sachverständige hinzuzuziehen. Abb. 120 Herstellen einer Initialladung |
Alle anfallenden mineralischen und nichtmineralischen Abbruchmaterialien sollen entsprechend den geltenden Umwelt- und Entsorgungsbestimmungen getrennt erfasst und der Entsorgung zugeführt bzw. direkt auf der Abbruchbaustelle aufbereitet werden. Dabei bestehen unter anderem Gefährdungen durch Maschinen und unkontrolliert bewegte Abbruchmaterialien. Führen Sie die Aufbereitung so durch, dass Ihre Beschäftigten keine Quetsch- oder Schnittverletzungen erleiden. Halten Sie Sicherheitsabstände ein und sorgen Sie dafür, dass Maschinen bestimmungsgemäß betrieben werden.
Abb. 121 Holzsortierung |
Abb. 122 manuelle Sortierung |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Beachten Sie bei der Aufbereitung und Trennung von Abbruchmaterialien insbesondere folgende Gefährdungen:
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Abb. 123 mobile Recyclinganlage
Maßnahmen
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Planen und Vorbereiten Nehmen Sie Proben zur Analyse von Abfällen, wenn deren Zuordnung bzw. Gefährlichkeit nicht bekannt ist. Sehen Sie geeignete Flächen für Container und die Zwischenlagerung von ausgebauten Bauteilen, Schrott, mineralischem und nichtmineralischem Abbruchmaterial vor. Planen Sie Verkehrswege übersichtlich. Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung und regelmäßige Reinigung bzw. Beräumung. Sorgen Sie für einen zügigen Abtransport der sortierten Materialien.
Statten Sie die Baustelle mit geeigneter Sanitäreinrichtung aus, damit Ihre Beschäftigten z. B. die Möglichkeit haben, sich regelmäßig zu waschen. Beauftragen Sie fachlich geeignete Aufsichtführende mit der Beaufsichtigung der Arbeiten. Sorgen Sie für eine Staubminimierung bzw. -bekämpfung bei den Arbeitsprozessen. Maschinelle Sortierung Sorgen Sie dafür, dass beim Beladevorgang kein Abbruchmaterial unkontrolliert herabfallen kann. Statten Sie das Ladegerät mit dem hierfür geeigneten Anbauwerkzeug, z. B. Sortiergreifer anstelle Baggerschaufel, aus. Halten Sie die Lärmschutzgrenzwerte ein und sorgen Sie für eine effektive Staubbekämpfung. Manuelle Sortierung Minimieren Sie manuelle Sortierarbeiten. Bevorzugen Sie den Einsatz von Maschinen und Geräten. Möglichkeiten zur Vermeidung von Überlastungen des Muskel-Skelett-Systems Ihrer Beschäftigten können sein:
Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete PSA, wie z. B. Schutzhandschuhe, Augenschutz, Atemschutz und Gehörschutz, zur Verfügung und überwachen Sie deren Benutzung. Führen Sie keine manuellen Sortierarbeiten im Gefahrenbereich von Maschinen aus. Abb. 124 Sortiergreifer Kampfmittel Einsatz von Containern Mobile Bauschuttrecyclinganlagen |
Auf Abbruchbaustellen fallen verschiedene Materialen an, die entweder zur weiteren Verwendung oder zur Entsorgung verladen und abtransportiert werden müssen. Bei diesen Arbeiten sind insbesondere Gefährdungen durch herabfallende Teile bei der Verladung sowie der Aufenthalt von Personen im Bereich von sich bewegenden Maschinen zu beachten. Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen in diesen Gefahrenbereichen befinden.
Abb. 125 Verladung Abbruchmaterial |
Abb. 126 Containerfahrzeug |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Bei der Verladung und dem Transport der anfallenden Materialien bestehen unter anderem Gefährdungen durch:
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Maßnahmen
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Vorbereitung
Für den Transport von großen Bauteilen sind unter anderem
Tieflader geeignet. Der Transport von Schüttgut kann
z. B. mit Kippsattelzügen erfolgen. Anforderungen an die Baugeräte und Fahrzeuge Setzen Sie nur Baumaschinen mit Rückraumüberwachungsanlagen, z. B. Kamera-Monitor-Systeme ein. Anforderungen an die Fahrzeugführenden
Beladen, Baustellentransport, Entladen Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern,
dass im Baustellenbetrieb eine Gefährdung von Personen
ausgeschlossen ist.
Einweisung auf der Baustelle Ladungssicherung und Abfahrtskontrolle Abb. 127 Beladung |