3 Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz
3.1.1 Verantwortung und Pflichten für Arbeitgeber
3.1.2 Verantwortung der Beschäftigten
3.1.3 Verantwortung für auftraggebende Personen
3.2.1 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
3.2.1.1 Ermitteln von Gefährdungen
3.2.1.2 Tätigkeitsbezogene Informationen
3.2.1.3 Stoffbezogene Informationen
3.2.2 Beurteilung der Gefährdung
3.2.2.2 Gefährdung durch Einatmen
3.2.2.3 Gefährdung durch Hautkontakt
3.2.2.4 Brand- und Explosionsgefährdungen
3.2.3 Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln
3.2.3.5 Emulsionen/Dispersionen
3.2.3.7 Holz- und Steinpflegemittel
3.2.4.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen
3.2.4.2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen – "STOP-Prinzip"
3.2.4.3 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
3.2.4.4 Persönliche Schutzmaßnahmen
3.2.4.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge
3.2.4.9 Beschäftigungsbeschränkungen
4 Verwendung von GISCODE und WINGIS
4.1 GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel
4.1.1 Grundlagen/Ziele von GISCODES
4.1.3 Konzept "Sammelbetriebsanweisungen für verdünnte Produkte"
4.2.1.1 Gefahrstoffverzeichnis führen mit myWINGIS
Anhang 1 Beispiel für eine GISBAU Information
Anhang 2 Hinweise zu Sammelbetriebsanweisungen
Anhang 3 Hilfe zur Unterweisung zum System der Sammelbetriebsanweisung
Anhang 4 Checkliste Dokumentation nach TRGS 400
Anhang 5 Beispiel für einen Hautschutzplan
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Gebäudereinigung des Fachbereichs Bauwesen der DGUV | |
Ausgabe: | Mai 2023 |
Satz und Layout: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin |
Bildnachweis: | Abb. 1 und 2: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH – DGUV; Abb. 3-8: © BG BAU; Abb. Seite 62: © fineart-collection – Fotolia |
Copyright: | Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p101019 |
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht. |