Versicherungsschutz

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¹ Zu den Versicherungsfällen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen: Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.

Umfang des Versicherungsschutzes

Der Arbeitsunfall

  • Unfall im Zusammenhang mit betrieblicher Tätigkeit (hierzu gehören auch Unfälle anlässlich von Dienstwegen und Betriebsfahrten).
  • Unfall im Zusammenhang mit der Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung.
  • Unfall auf einem direkten Weg zu und von dem Ort der Tätigkeit.
    • Umwege sind nicht versichert, davon ausgenommen sind Wege
    • um Kinder von Versicherten, wegen Ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen,
    • die Versicherte als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft nach oder von dem Ort der Tätigkeit zurücklegen,
    • die Versicherte nach oder von der nicht am Ort der Tätigkeit gelegenen ständigen Familienwohnung zurücklegen (Familienheimfahrt), z. B. bei Montagetätigkeit.

 

Die Berufskrankheit

  • Erkrankungen, die auf typische Betriebseinwirkungen zurückzuführen sind und die
    • durch den Gesetzgeber als Berufskrankheit in einer besonderen Liste anerkannt sind,
    • wie Berufskrankheiten zu entschädigen sind, weil neuere medizinische Erkenntnisse nach Erlass der Liste der Berufskrankheiten bekannt geworden sind.

 

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07/2019