Hautschutz

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Eincremen von Händen

Gefährdungen

Auswahl/Benutzung

Beispiel für einen Hautschutzplan
Wer oder
welche
Tätigkeit
Schutzhandschuhe Hautschutzmittel
Produkt A oder Produkt B
Hautreinigungsmittel
Produkt C
Lagerarbeiter Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken Nur wenn Handschuhe nicht getragen werden dürfen, Produkt A auf saubere, trockene Haut auftragen Zum Arbeitsende, bei Pausenbeginn und bei Verschmutzung
Alle im
Außenbereich
(Outdoor)
Tätigen
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken Produkt B, Sonnenschutzmittel, mindestens Schutzfaktor 30, auf saubere und trockene Haut auftragen, alle 2 Stunden wiederholen Zum Arbeitsende, bei Pausenbeginn und bei Verschmutzung
beim
Umfüllen von
Gefahrstoffen
Chemikalienschutzhandschuhe   Zum Arbeitsende, bei Pausenbeginn und bei Verschmutzung
bei
Reinigungs-
arbeiten
Chemikalienschutzhandschuhe mit Unterziehhandschuhen aus Baumwolle   Zum Arbeitsende, bei Pausenbeginn und bei Verschmutzung
Hautpflegemittel in längeren Pausen oder arbeitsfreier Zeit verwenden.

Schutzmaßnahmen

Rangfolge der Maßnahmen

Hautschutz vor der Arbeit

Hautreinigung

Hautpflege

UV-Schutz

Kennzeichnung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
DGUV Information 209-022 Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen
DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe
DGUV Information 212-017 Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln
Internetseite des Sachgebietes: www.dguv.de/fb-psa

07/2021