BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)

Inhaltsverzeichnis

ASR 5 Lüftung
ASR 7/1 Sichtverbindung nach außen
ASR 8/1 Fußböden
ASR 8/4 Lichtdurchlässige Wände
ASR 8/5 Nicht durchtrittsichere Dächer
ASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände
ASR 13/1,2 Feuerlöscheinrichtungen
ASR 17/1,2  * Verkehrswege
ASR 18/1-3 Fahrtreppen und Fahrsteige
ASR 20 Steigeisengänge und Steigleitern
ASR 25/1 Sitzgelegenheiten
ASR 29/1-4 Pausenräume
ASR 31 Liegeräume
ASR 34/1-5 Umkleideräume
ASR 35/1-4 Waschräume
ASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen
ASR 37/1 Toilettenräume
ASR 45/1-6 Tagesunterkünfte auf Baustellen
ASR 47/1-3,5 Waschräume für Baustellen
ASR 48/1,2 Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen

Übergangsregelung

Die Arbeitsstättenrichtlinien gelten gemäß § 8 Abs. 2 der Verordnung über Arbeitsstätten bis zum 31.12.2012, wenn sie nicht vorher durch ASR ersetzt werden.

* Gemäß der Übergangsregelung der § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit Bekanntmachung der neuen Arbeitsstättenregel ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" die alte Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)

  • ASR 17/1,2 "Verkehrswege"

in Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge nicht weiter fort.

Gemäß der Übergangsregelung der§ 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit Bekanntmachung der neuen Arbeitsstättenregel ASR A3.5 "Raumtemperatur" die alte Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)

  • ASR 6 "Raumtemperaturen"

in Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge nicht weiter fort.


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