Anhang 6: Tabelle ausgewählter Zündschutzmaßnahmen für einzelne Arbeiten (nach TRGS 507)
Arbeiten | Geräte- Kategorie/ Schutzart | Vermeidung einzelner Schlagfunken durch Metalle (außer Aluminium und IIc-Stoffe¹) | Vermeidung einzelner Schlagfunken durch Material- paarung Rost und Aluminium | Verbot von offenen Flammen und Schweiß-, Schleif- oder Trennarbeiten | Vermeidung elektro- statischer Aufladungen (Pers./AM) |
Reinigen und Restmengen- beseitigung brennbarer Flüssigkeiten durch Verspritzen oder Versprühen entzündbarer Flüssigkeiten, unzureichende Lüftung, Lachenbildung möglich | 1 G | ja | ja | ja | ja |
Reinigen und Beschichten durch Verspritzen oder Versprühen entzündbarer Flüssigkeiten, Lachenbildung verhindert | |||||
... im Spritz-/Sprühbereich | 2 G | nein | ja | ja | ja |
... im übrigen Raum oder Behälter | 3 G | nein | ja | ja | ja |
Reinigen und Beschichten durch Verspritzen oder Versprühen nicht entzündbarer Flüssigkeiten im ganzen Raum | IP 54 | nein | nein | nein | nein |
Reinigen und Restmengen- beseitigung ohne Verspritzen oder Versprühen, mit größeren Stoffmengen | |||||
... flüssiger Stoffe über UEP im gesamten Raum oder Behälter | 1 G | ja | ja | ja | ja |
... bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen | 2 G | nein | ja | ja | ja |
... flüssiger Stoffe unter UEP im gesamten Raum oder Behälter | 2 G | nein | ja | ja | ja |
... bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen | 3 G | nein | ja | ja | ja |
... flüssiger Stoffe mehr als 15 °C unter UEP | IP 54 | nein | nein | nein | nein |
Reinigen und Beschichten ohne Verspritzen oder Versprühen ohne Lachenbildung | |||||
... unter Verwendung flüssiger brennbarer Stoffe über UEP | 3 G | nein | ja | ja | ja |
... unter Verwendung flüssiger brennbarer Stoffe unter UEP | IP 54 | nein | nein | nein | nein |
Reinigung und Restmengen- beseitigung in Räumen und Behältern, die brennbare Gase enthalten | 1 G | ja | ja | ja | ja |
... bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen | 3 G | nein | nein | ja | ja |
¹ Gase und Dämpfe werden aufgrund ihrer besonderen Zündfähigkeit in drei Explosionsgruppen eingeteilt (IIa, IIb, IIc). Die Gefährlichkeit nimmt dabei von IIa bis IIc zu.
Sollten bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen Stoffe der Gruppe IIc auftreten (Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff, Acetylen), sind die aufgeführten Zündquellen generell zu vermeiden und Geräte mit der Kategorie 1g zu benutzen.
Webcode: M1440-54
Neue bzw. überarbeitete Medien:
DGUV Information 201-022Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung

DGUV Information 201-056
Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern