BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Mindestlichtmaße für Arbeiten in Rohrleitungen

Logo T 9

Arbeiten in Rohrleitungen

●  Versicherte dürfen in Rohrleitungen mit einem Kreisquerschnitt ab 600 mm tätig werden.

●  Für Arbeiten in Rohrleitungen mit einem Lichtmaß von 600 mm bis 800 mm gelten für die Beschäftigten folgende Einschränkungen:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • körperlich geeignet und unterwiesen
  • ständig anwesender Aufsichtsführer
  • bei Einfahrstrecken > 20 m seilgeführte Rollenwagen benutzen
  • wenn möglich Robotertechnik verwenden

●  Bei der Bestimmung des lichten Durchmessers di (Lichtmaß) sind im Rohr befindliche Einbauteile, Versorgungsleitungen oder Ähnliches zu berücksichtigen.

●  Für Profile, die vom Kreisquerschnitt abweichen, sind für Arbeiten in Rohrleitungen die Abmessungen gemäß der Tabelle rechts einzuhalten:

Die angegebenen Profilmaße sind Innenmaße

Lichtmaß 600 mm 800 mm
Kreisprofil Durchmesser = 600 mm 800 mm
Rechteckprofil Breite/Höhe = 600/600 mm 600/800 mm
Eiprofil Breite/Höhe = 600/900 mm 800/1200 mm
Maulprofil Höhe = 600 mm 800 mm

Profile von Rohrleitungen:

Arbeiten in Rohrleitungen

 



10/2009

 

Suche

Volltextsuche mit Filterfunktionen

Was ist neu?