Mindestlichtmaße für Arbeiten in Rohrleitungen |
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● Versicherte dürfen in Rohrleitungen mit einem Kreisquerschnitt ab 600 mm tätig werden.
● Für Arbeiten in Rohrleitungen mit einem Lichtmaß von 600 mm bis 800 mm gelten für die Beschäftigten folgende Einschränkungen:
- mindestens 18 Jahre alt
- körperlich geeignet und unterwiesen
- ständig anwesender Aufsichtsführer
- bei Einfahrstrecken > 20 m seilgeführte Rollenwagen benutzen
- wenn möglich Robotertechnik verwenden
● Bei der Bestimmung des lichten Durchmessers di (Lichtmaß) sind im Rohr befindliche Einbauteile, Versorgungsleitungen oder Ähnliches zu berücksichtigen.
● Für Profile, die vom Kreisquerschnitt abweichen, sind für Arbeiten in Rohrleitungen die Abmessungen gemäß der Tabelle rechts einzuhalten:
Die angegebenen Profilmaße sind Innenmaße
| Lichtmaß | 600 mm | 800 mm |
| Kreisprofil | Durchmesser = 600 mm | 800 mm |
| Rechteckprofil | Breite/Höhe = 600/600 mm | 600/800 mm |
| Eiprofil | Breite/Höhe = 600/900 mm | 800/1200 mm |
| Maulprofil | Höhe = 600 mm | 800 mm |
Profile von Rohrleitungen:

10/2009


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