Gefährdung durch Stress |
H 8 |

● Arbeitsbedingte psychische Belastungen (Stressoren) ergeben sich aus Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung. Dazu zählen z. B.
- Zeitdruck,
- geistige und emotionale Arbeit
und - soziale Wechselwirkungen.
● Sie können sich auf die Psyche auswirken und zu psychischen Fehlbeanspruchungen führen.
● Arbeitsbedingte psychische Beanspruchungen sind die individuellen emotionalen, geistigen, verhaltensmäßigen und körperlichen Reaktionen.
● Es sind kurzfristige (z. B. Konzentrationsverminderung) und langfristige Reaktionen (psychosomatische Krankheiten) zu unterscheiden.
● Eine angemessene Belastung/Anforderung kann sich positiv auswirken im Sinne einer Stärkung oder Erfahrungsbildung.
● Negativ ist sie zu sehen, wenn damit Krankheitsrisiken verbunden sind.
● Sowohl Über- als auch Unterforderung können eine Fehlbeanspruchung darstellen.
● Belastung (Stressor) und Beanspruchung(Stressreaktion bzw. Stressfolgen) sind langfristig nicht voneinander unabhängig, da "stressbedingte" gesundheitliche Beeinträchtigungen wieder eine Belastung darstellen können.
Gesundheitsgefahren
● Der Grad der Gefährdung ist abhängig von:
- Art der Belastung
- Häufigkeit der Belastung
- Leistungsvoraussetzungen der Person
- Bewältigungsstrategien der Person
- organisatorischen Gegebenheiten
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
● Minimierung der durch Gefährdungsbeurteilung identifizierten Belastungen, die zu einer nachweisbaren Fehlbeanspruchung führen.
● Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erfolgen je nach Art der Gefahren:
- verhältnisbezogen, z. B. Verbesserung der Organisation
- verhaltensbezogen, z. B. Änderung der persönlichen Einstellung des Einzelnen
● Beratung zu möglichen Gefährdungen und Intervention durch entsprechend geschulte Fachleute.
● Frühzeitige Erkennung von individuellen Beanspruchungen (Frühdiagnose) durch den Betriebsarzt und Psychologen.
● Individuelle Zuwendung bei Erkrankten (z. B. Traumatisierten, chronischen Stresspatienten) durch geschulte Fachleute (Betriebsärzte und Psychologen).
Weitere Informationen:
BGV A1 „Grundsätze der Prävention"
BGR A1 „Grundsätze der Prävention"
10/2007
Webcode: M305-50
Die Bausteine auf dem Smartphone oder Tablet-PC
Infos hier 

H 8