Gefährdung durch chemische Stoffe |
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● Chemische Gefahrstoffe sind Stoffe oder Stoffgemische (Zubereitungen), die je nach ihrem Potential eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen.
● Die Gefährlichkeit wird in der Gefahrstoffverordnung durch Gefahrensymbole, R- und S-Sätze festgelegt.
● Auch nicht gekennzeichnete Produkte können Stoffe enthalten, die die Gesundheit schädigen können.
Gesundheitsgefahren
● Die Gefährdung durch chemische Stoffe kann gegeben sein durch:
- Aufnahme in den Körper (Haut und Schleimhäute, Lunge)
- Art und wirksame Konzentration des Stoffes
- Wirkung auf spezielle Organe, z. B. Haut, Leber, Blase, Niere, Nervensystem
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
● Gefährdungsbeurteilung durchführen.
● Sicherheitsdatenblatt oder ergänzende Hinweise des Herstellers beachten.
● Prüfen, ob ein anderer, möglichst ungefährlicher Stoff verwendet werden kann.
● Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen.
● Über stoffspezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichten.
● Beim Umgang mit chemischen Stoffen nicht essen, rauchen, trinken.
● Nur Originalgebinde oder zugelassene Gebinde verwenden und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen.
● Benetzte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
● Verschmutzte Arbeits- und Schutzkleidung einschließlich des Schuhwerks getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren und regelmäßig reinigen.
● Persönliche Schutzausrüstungen benutzen, wenn erforderlich, z. B. Atemschutz, Handschutz, Augenschutz.
● Hautschutz und Hautpflege durchführen.
● Bei Tätigkeiten mit bestimmten chemischen Stoffen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten oder zu veranlassen.
Weitere Informationen:
BGV A1 „Grundsätze der Prävention"
BGR A1 „Grundsätze der Prävention"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge"
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV)
TRGS „Technische Regeln für Gefahrstoffe"
Wingis-CD
07/2010
Webcode: M659-50
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